04.05.2017
Vieh und Fleisch: Rechtsgutachten
1. Einschätzung zu dem Rechtsgutachten von Greenpeace zur deutschen Schweinehaltung
Greenpeace hat am 3.5.2017 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin sowie auf der Homepage das Rechtsgutachten „zur Frage der Vereinbarkeit der Haltungsvorgaben für Mastschweine mit dem Tierschutzgesetz sowie zur Zulässigkeit einer Verschärfung der Haltungsvorhaben“ vorgestellt.
Die Rechtsanwälte Dr. Davina Bruhn und Dr. Ulrich Wollenteit sind der Auffassung, dass:
- Die Haltung von Mastschweinen aufgrund der Bestimmungen der TierSchNutztV in Verbindung mit Art. 20a des GG verfassungswidrig
- Aufgrund der nicht angemessen in den Haltungsbedingungen berücksichtigten ethologischen und physiologischen Bedürfnisse von Mastschweinen wird damit gegen §§ 21 – 30 TierSchNutzV, § 2 Nr. 1 und 2 TierSchG verstoßen.
- Die Kastration von Ferkeln verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und damit gegen Art. 20a GG.
- Verschärfung der Haltungsanforderungen sind mit Unionsrecht vereinbar. Tierhalter würden durch Verschärfung der Haltungsvorgaben nicht in ihren Grundrechten nach Art. 12 GG verletzt und es stellt keinen Verstoß gegen die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG dar.
- Kein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Schränken dies aber in Bezug auf Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums ein, sofern keine angemessenen Übergangsfristen gewährt werden.
- Änderung des TierSchG und begründen dies mit den oben genannten Rechtsgründen.
- Verschärfung von nationalstaatlichen Gesetzen oder Verordnungen
- Nutzung des Verbandsklagerechts in Bezug auf §§ 21 – 30 TierSchNutzV verbunden mit dem Hinweis, dass auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertel der Mitglieder des Bundestages das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit hat die §§ 21 – 30 TierSchNutzV für nichtig zu erklären.
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Verena Schütz
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: 030 856214-467
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