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04.05.2017
Vieh und Fleisch: Rechtsgutachten

1. Einschätzung zu dem Rechtsgutachten von Greenpeace zur deutschen Schweinehaltung

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Greenpeace hat am 3.5.2017 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin sowie auf der Homepage das Rechtsgutachten „zur Frage der Vereinbarkeit der Haltungsvorgaben für Mastschweine mit dem Tierschutzgesetz sowie zur Zulässigkeit einer Verschärfung der Haltungsvorhaben“ vorgestellt. Die Rechtsanwälte Dr. Davina Bruhn und Dr. Ulrich Wollenteit sind der Auffassung, dass:
  • Die Haltung von Mastschweinen aufgrund der Bestimmungen der TierSchNutztV in Verbindung mit Art. 20a des GG verfassungswidrig
  • Aufgrund der nicht angemessen in den Haltungsbedingungen berücksichtigten ethologischen und physiologischen Bedürfnisse von Mastschweinen wird damit gegen §§ 21 – 30 TierSchNutzV, § 2 Nr. 1 und 2 TierSchG verstoßen.
  • Die Kastration von Ferkeln verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und damit gegen Art. 20a GG.
  • Verschärfung der Haltungsanforderungen sind mit Unionsrecht vereinbar. Tierhalter würden durch Verschärfung der Haltungsvorgaben nicht in ihren Grundrechten nach Art. 12 GG verletzt und es stellt keinen Verstoß gegen die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG dar.
  • Kein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Schränken dies aber in Bezug auf Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums ein, sofern keine angemessenen Übergangsfristen gewährt werden.
Die Anwälte fordern:
  • Änderung des TierSchG und begründen dies mit den oben genannten Rechtsgründen.
  • Verschärfung von nationalstaatlichen Gesetzen oder Verordnungen
  • Nutzung des Verbandsklagerechts in Bezug auf §§ 21 – 30 TierSchNutzV verbunden mit dem Hinweis, dass auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertel der Mitglieder des Bundestages das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit hat die §§ 21 – 30 TierSchNutzV für nichtig zu erklären.
  Das von Greenpeace vorgelegte Rechtsgutachten spiegelt eine einseitig ausschließlich negative Betrachtung der konventionellen Schweinehaltung wider und setzt diese Haltung mit einer strafbaren Handlung gleich. Diese Einschätzung gilt auch für die Vorgaben innerhalb der Initiative Tierwohl sowie der Eingangsstufe des Staatlichen Tierwohllabels. Die in den gesetzlichen Grundlagen festgelegen Vorgaben führen gemäß dem Gutachten „..durchweg zu einer Einschränkung, teilweise auch zu einer gänzlichen Unterdrückung der verschiedenen Verhaltensbedürfnisse…“. Die oben genannten Forderungen der Autoren des Gutachtens zielen explizit auf die §§ 21 – 30 der TierSchNutztV ab, die die Haltung von Sauen, Ferkeln und Mastschweinen regeln sowie § 2 Nr. 1 – 2 des TierSchG. Dieser Paragraph legt die Ermächtigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fest, Regelungen zu Haltung und Transport von Tieren zu erlassen, sofern diese zum Schutz der Tiere erforderlich sind. Damit richtet sich das Rechtsgutachten an den Gesetzgeber bzw. das betroffene Ministerium, das für die gesetzlichen Grundlagen verantwortlich ist. Indirekt richtet es sich auch an die Wissenschaft welche die Grundlagen für die gesetzliche Reglung vorgeben. Das Rechtsgutachten lässt den Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit nationaler Unternehmen bei derartigen nationalen Alleingängen in der Gesetzgebung in Bezug auf Verschärfungen der Haltungsbedingungen völlig außer Acht. Es ist davon auszugehen, dass das Gutachten, das nach kursorischer juristischer Prüfung Schwachstellen aufweist, einer vertieften juristischen Prüfung voraussichtlich nicht standhalten wird.   


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Verena Schütz
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: 030 856214-467

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