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18.07.2014
Vieh und Fleisch: DRV Stellungnahme

Betriebliche Eigenkontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen

DRV: Deutscher Raiffeisenverband

Der Deutsche Raiffeisenverband hat heute eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bezüglich der geforderten betrieblichen Eigenkontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen abgegeben.

Gemäß § 11 Absatz 8 des Tierschutzgesetzes hat seit dem 1. Februar 2014 jeder, der Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes eingehalten werden.

Details entnehmen Sie bitte der Stellungnahme des DRV im Anhang.



DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Dipl.-Ing. agr. Elisabeth Hewicker
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: 030 856214-532
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