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15.04.2016
Warenwirtschaft / Logistik: Gefahrstoffe + Düngemittel

Betriebsanweisungen und Zusammenlagerung

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
In enger Zusammenarbeit mit der BGHW, der R+V-Versicherung und Spezialisten aus den Raiffeisen-Hauptgenossenschaften erarbeitet der DRV einen Leitfaden für die Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen. Als weitere Arbeitshilfen stehen nun neue Muster-Betriebsanweisungen und Hilfestellungen für die Zusammenlagerung zur Verfügung. Bestellmöglichkeit für DRV-Mitglieder. [...] Mit Meldung vom 16. Juli 2015 haben wir über unseren Leitfaden für die Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen berichtet. Er richtet sich an sämtliche Unternehmen und Personen, die Gefahrstoffe, beispielsweise Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel usw., lagern oder abgeben, insbesondere im Umfeld der Land- und Forstwirtschaft, also an Genossenschaften, Landhändler, Land- und Forstwirte, Garten- und Landschaftsbauer, Gärtner etc. Der Textteil des Leitfadens ist zwar noch nicht abgeschlossen, es stehen aber bereits zahlreiche Arbeitshilfen zur Verfügung. Als weitere Arbeitshilfen hat der DRV nun eine überarbeitete Muster-Betriebsanweisung für die Lagerung von Gefahrstoffen, Arbeitshilfen für die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sowie ein  neu herausgegeben. Darüber hinaus wurde die Arbeitshilfe Kennzeichnung von Gefahrstoffen aktualisiert. Der Leitfaden selbst soll vollständig herausgegeben werden, sobald grundlegende rechtliche Bestimmungen (insbes. Wasserrecht und Immissionsschutzrecht, siehe Meldung vom 5. April 2016) den aktuellen Erfordernissen entsprechen. Betriebsanweisung Die neue  ersetzt die bisherige Betriebsanweisung vom Juli 2008, die durch ein GHS-Beiblatt ergänzt wurde. Als Sammel-Betriebsanweisung gilt sie für die Lagerung von sämtlichen Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden mit Ausnahme von gefährlichen Abfällen, Explosivstoffen, infektiösen bzw. ansteckungsgefährlichen und radioaktiven Materialien. Sie dient auch als Hilfestellung für die mündliche Unterweisung der Mitarbeiter gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung. Mit dem Konzept der Sammel-Betriebsanweisung wird eine größtmögliche Sicherheit für die Mitarbeiter im Lagerabschnitt oder -bereich angestrebt, die – unter praktischen Bedingungen – mit einer nach Stoffen differenzierten Betriebsanweisung nicht gewährleistet werden könnte. In Vorbereitung ist eine neue Muster-Betriebsanweisung für die Lagerung von Düngemitteln. Sie gilt für den Umgang mit mehl- und granulatförmigen Düngemitteln einschließlich ammoniumnitrathaltiger Düngemittel der Gruppe C und Branntkalk und erfüllt die Anforderungen aus verschiedensten Regelwerken. Zusammenlagerung Bei der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sind die Vorgaben der TRGS 510 zu beachten. Sofern ausschließlich Gefahrstoffe aus den Lagerklassen 6.1 C, 6.1 D, 8 A, 8 B, 10, 11, 12 und 13 zusammen gelagert werden sollen, ist dies relativ unkompliziert. Sobald jedoch Gefahrstoffe aus Lagerklassen zugelagert werden sollen, bei denen die Zusammenlagerung – gemäß TRGS 510 – nur eingeschränkt möglich ist, müssen zahlreiche weitere Bedingungen eingehalten werden. Im Rahmen der Arbeitshilfe  führt der DRV deshalb ein vereinfachtes Konzept der begrenzten Zusammenlagerung ein: Unter Nutzung sämtlicher Zusammenlagerungsmöglichkeiten und bei Beachtung der zugehörigen Randbedingungen wird hierin aufgezeigt, welche Zulagerungen zu bestimmten Sortimenten innerhalb eines Lagerabschnittes, also in einem einzigen Lagerraum möglich sind. Die Zuordnung vieler Pflanzenschutzmittel zu Lagerklassen und den Lagerbereichen des Einraumkonzeptes kann der  entnommen werden. Ergänzende Plakate mit der „Überarbeiteten Fassung der Zusammenlagerungstabelle aus der TRGS 510“ sowie einer Visualisierung des Einraumkonzeptes sind beim DG Verlag erhältlich. Zudem hat die RWZ Rhein-Main eG eine  zur Verfügung gestellt, die wesentlich praxistauglicher ist als Anlage 4 der TRGS 510. Bezugsmöglichkeiten für die Lagerplakate Die Betriebsanweisungen und die Übersichten zur Zusammenlagerung werden vom DG Verlag als Plakate (DIN A2 bzw. DIN A3 auf Kartonage im Vier-Farb-Druck und mit einer Schutzfolie versehen) aufgelegt. Der Grundpreis für die Standardversion der Betriebsanweisung mit den Kopfzeilen „Giebelkreuz Raiffeisen“ beträgt € 4,90 pro Stück zuzüglich MwSt. Die Plakate mit der „Überarbeiteten Fassung der Zusammenlagerungstabelle aus der TRGS 510“ sowie einer Visualisierung des Einraumkonzeptes kosten € 3,50 bzw. € 3,70. Versandkosten werden für Mitgliedsunternehmen des Deutschen Raiffeisenverbandes nicht berechnet. Einzelbezug ist ab dem 14. Mai 2016 möglich ( ). Sonderkonditionen für DRV-Mitglieder Im Rahmen einer Vorbestellung bieten wir folgende Sonderkondition an: Bei Bestellung per E-Mail bis zum 13. Mai 2016 mit dem  (nur für DRV-Mitgliedsunternehmen) erhalten Sie die Lagerplakate zu einem Sonderpreis. Die Auslieferung und Rechnungslegung erfolgt durch den DG Verlag voraussichtlich Mitte bis Ende Juni. Betriebsanweisungen mit alternativer Kopfzeile sind ausschließlich im Rahmen dieser Vorbestellung erhältlich. Wir bitten hierfür um Zusendung einer reprofähigen Vorlage (EPS-Datei). Wir bitten um Verständnis, dass wir hierbei ausschließlich Bestellungen verarbeiten können, die uns als Excel-Datei übermittelt werden. Bestellungen per PDF, Fax, Telefon o.ä. werden wir aus arbeitswirtschaftlichen Gründen nicht bearbeiten. Für Einzel- bzw. Nachbestellungen steht (ab dem 14. Mai 2016) der  zur Verfügung.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel, Verkehr und Logistik
Telefon: 030 856214-533
   

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