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03.03.2020
Novellierung des Weingesetzes

Die Großlage muss erhalten bleiben

weinartenquer

Berlin, 3. März 2020. „Die Großlage muss im Bezeichnungsrecht des neuen Weingesetzes erhalten bleiben“, fordert Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), im Rahmen der Debatte über die Novellierung des Weingesetzes. 

Die Integration der Großlage in ein neues Bezeichnungsrecht ist für die Winzer- und Weingärtnergenossenschaften in Deutschland aktuell von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Über die Großlagen vermarkten sie einen erheblichen Teil ihrer Produktion. Die Großlagen haben markenartikelähnlichen Charakter. Sie geben Konsumenten Sicherheit und Orientierung und zeichnen sich durch einen hohen Bekanntheitsgrad sowie eine hohe Käuferreichweite aus. „Nur, wenn die Weinbezeichnung für Kunden nachvollziehbar und verständlich ist, wird sich die deutsche Weinwirtschaft langfristig gegenüber Mitbewerbern behaupten können“, so Holzenkamp weiter. 

Der DRV und die genossenschaftlichen Regionalverbände repräsentieren rund ein Drittel der Deutschen Weinwirtschaft. Die ausführliche DRV-Position zur Ausgestaltung des neuen Weingesetzes finden Sie hier.

 

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.024 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 63,6 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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