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20.11.2017
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

DRV appelliert an EU-Kommissar Andriukaitis

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Erneute Beratung am 27. November 2017 im Berufungsausschuss. Ohne klares Signal der Mitgliedsstaaten will die Kommission keine Genehmigung aussprechen. Dies hätte fatale Folgen für die Landwirtschaft, die Reputation der Bewertungsbehörden und das gesamte Zulassungssystem. [...] Mit diversen Meldungen, zuletzt vom 3. November 2017, haben wir über die anstehende Verlängerung der Genehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat berichtet. Die Genehmigung endet am 15. Dezember, wird sie nicht erneuert, müssen Zulassungen für sämtliche Glyphosat haltige Pflanzenschutzmittel widerrufen werden. Nachdem am 9. November die Beratungen im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel zum wiederholten Mal ergebnislos geblieben sind, soll sich nun am 27. November 2017 der Berufungsausschuss mit dem Dossier befassen. Es steht zu befürchten, dass auch dort bei einer Abstimmung die erforderliche qualifizierte Mehrheit für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat verfehlt wird, und das, obwohl sämtliche Bewertungsbehörden das Risiko als gering einstufen. Selbst eine befristete Genehmigung scheint nicht mehrheitsfähig. Dies liegt u.a. an der generellen Weigerung der geschäftsführenden deutschen Umweltministerin Barbara Hendricks, einer Genehmigung zuzustimmen, egal wie lang oder kurz. Nachdem der Dachverband der europäischen Landwirte und Genossenschaftsbetriebe (Copa Cogeca) vergeblich eine 15jährige Verlängerung gefordert hatte, kritisiert auch der Deutsche Bauernverband (DBV) die erneute Verschiebung der Entscheidung. Dies beschleunige die politische Demontage des europäischen Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel. Die Hersteller Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel haben inzwischen angekündigt, die EU-Kommission im Falle der weiteren Untätigkeit zu verklagen. Der Schaden wird auf 15 Mrd. € beziffert. Mit  hat der DRV an EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis appelliert, erforderlichenfalls die Genehmigung ohne mehrheitliches Votum der Mitgliedstaaten zu erteilen. DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp verweist auf die weitreichenden Folgen eines Auslaufens der Genehmigung nicht nur für die Landwirtschaft, die – zur Bewuchsregulierung – deutlich mehr pflügen oder problematischere Mittel einsetzen müsste; mittelfristig befürchtet der DRV eine Absenkung der zulässigen Rückstandshöchstgehalte mit erheblichen Problemen für den internationalen Handel mit Agrarerzeugnissen. Präsident Holzenkamp sieht keinen Grund, der gegen eine Erneuerung der Genehmigung für 15 Jahre spricht. Deshalb appelliert er an den zuständigen EU-Kommissar, erforderlichenfalls von seinem Recht Gebrauch zu machen, die Genehmigung auch ohne mehrheitliches Votum der Mitgliedstaaten zu erteilen.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Landwirtschaftliche Betriebsmittel
Telefon: 030 856214-533
   

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