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24.09.2018
Verpackungsgesetz: Systembeteiligungspflicht

DRV-BVEO-Stellungnahme Katalog zur Systembeteiligungspflicht von Verpackungen

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat einen Entwurf eines Kataloges systembeteiligungspflichtiger Verpackungen entwickelt.

Hintergrund: Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Unter § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 23 sieht das Gesetz vor, dass die Zentrale Stelle Verpackungsregister auf Antrag durch Verwaltungsakt über die Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig im Sinne von § 3 Abs. 8 VerpackG entscheidet.

Dabei sind systembeteiligungspflichtige Verpackungen gemäß § 3 Abs. 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen (einschließlich Serviceverpackungen) sowie Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Als private Endverbraucher gelten jedoch nicht nur private Haushaltungen, sondern auch vergleichbare Anfallstellen im Sinne des § 3 Abs. 11 VerpackG.

Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind demgegenüber Exportverpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland anfallen, gewerbliche Verpackungen, Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.

Mit dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, der hier abrufbar ist, möchte die ZSVR jedem Erstinverkehrbringer von Verpackungen eine Entscheidungshilfe bei der Einordnung seiner Verpackung geben.

Der DRV und die BVEO begrüßen in ihrer an die Zentralen Stelle am 21. September 2018 übersandten Stellungnahme grundsätzlich den Katalog, da hiermit Transparenz geschaffen wird. Allerdings stellen die Verbände klar, dass eine Systempflicht nicht pauschal an Verpackungsgrößen oder Verpackungsgewicht festgemacht werden kann. Besonders in den Produktgruppenkategorien Molkereierzeugnisse, Saatgut, Futtermittel, Flüssigdünger, etc. ist ein solche Einordnung von Verpackungen nicht sinnvoll.

Die vollständige Stellungnahme entnehmen Sie dem Download.



 
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In Vertretung
Dipl.-Ing. agr. Suse-Katrin Jamrath
Kartoffelwirtschaft, OGG
 
Telefon: +49 30 856214-403

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