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17.04.2014
Entwurf zur Änderung der BHV-1 Verordnung

DRV unterstützt BHV-1 Sanierung in Deutschland

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Der Deutsche Raiffeisenverband hat zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der BHV-1-Verordnung gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Stellung genommen. Unterstützung der BHV-1 Sanierung Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Raiffeisenverband den vorgelegten Entwurf, da vor allem die Verringerung der Untersuchungen zur Erlangung und Wiedererlangung des Sta-tus „BHV-1 frei" eine Erleichterung für die Wirtschaft darstellt. Die Bekämpfung des Bo-vinen Herpesvirus 1 (BHV-1) hat in Deutschland bereits gute Fortschritte erzielt und in der Mehrzahl der Bundesländer herrscht eine geringe Prävalenz. Keine strikte Trennung der Sammelstellen Der Deutsche Raiffeisenverband spricht sich aus Gründen der Praktikabilität gegen eine strik-te Trennung der Sammelstellen in „BHV-1 frei" und „nicht BHV-1 frei" aus. Während der Übergangszeit bis zu dem Zeitpunkt an dem das Bundesland den Status „BHV-1 frei" erlangt, sollte es Viehsammelstellen möglich sein, zeitlich getrennt sowohl BHV-1 freie als auch nicht BHV-1 freie Tiere auf derselben Sammelstelle aufzutreiben. Gemäß der Epidemiologie der BHV-1-Infektion kann eine zeitliche Trennung der Tiere in den gleichen Räumlichkeiten zur 2 Vermeidung einer Übertragung als ausreichend erachtet werden, da kein direkter Tierkontakt zwischen Virusträgern und Nicht-Virusträgern besteht. Eine anschließende gründliche Reini-gung und Desinfektion der Räumlichkeiten ist selbstverständlich. Ausnahmeregelung für BHV-1 Impfungen Für den Export von Zuchtrindern sind dringend Ausnahmen von einem strikten Impfverbot notwendig, da die BHV-1 Impfung von Ländern wie z.B. Marokko oder Algerien gefordert wird. Daher sollte die Option einer Ausnahmereglung für eine Impfung während der Qua-rantäne unbedingt in den Verordnungstext aufgenommen werden. Weiterhin sollte eine Ausnahmeregelung für Betriebe geschaffen werden, die unverschuldet eine Reinfektion erfahren. Mit einer amtlichen Anweisung sollte hier die Bestandsimpfung möglich sein.
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