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Das Werk
Auf Basis der genossenschaftlichen Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung
und Selbstverwaltung entstanden in schneller Folge weitere Genossenschaften
unter Raiffeisens Mitwirkung. Bereits diese ersten Gründungen versorgten
die Landwirte mit Produktionsmitteln, z.B. Saatgut und Vieh. Die Darlehenskassen-Vereine
übernahmen Geldgeschäfte und führten den landwirtschaftlichen
Warenhandel in besonderen Abteilungen durch. Daneben entstanden Warengenossenschaften,
z.B. Bezugs- und Absatzgenossenschaften, Molkerei-, Vieh- und Winzergenossenschaften.
Bereits wenige Jahre nach Gründung der ersten Genossenschaften baute
der Landwirtschaftliche Verein für Rheinpreußen unter Raiffeisen
als Direktor die erste Einrichtung zur Betreuung der Genossenschaften
auf regionaler Ebene auf. 1877 entstand der Anwaltschaftsverband
ländlicher Genossenschaften als erster Spitzenverband der ländlichen
Genossenschaften.
Um die Vorteile des gemeinsamen Bezugs für die Genossenschaften
zu nutzen, gründete Raiffeisen 1881 eine Handelsgesellschaft und
damit die erste Warenzentrale. Gleichartige Gründungen in anderen
Regionen folgten.

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