Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 - 1888)

  Seite drucken Seite drucken

 

Das Werk
  

Auf Basis der genossenschaftlichen Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung entstanden in schneller Folge weitere Genossenschaften unter Raiffeisens Mitwirkung. Bereits diese ersten Gründungen versorgten die Landwirte mit Produktionsmitteln, z.B. Saatgut und Vieh. Die Darlehenskassen-Vereine übernahmen Geldgeschäfte und führten den landwirtschaftlichen Warenhandel in besonderen Abteilungen durch. Daneben entstanden Warengenossenschaften, z.B. Bezugs- und Absatzgenossenschaften, Molkerei-, Vieh- und Winzergenossenschaften.
Bereits wenige Jahre nach Gründung der ersten Genossenschaften baute der Landwirtschaftliche Verein für Rheinpreußen unter Raiffeisen als Direktor die erste Einrichtung zur Betreuung der Genossenschaften auf regionaler Ebene auf. 1877 entstand der „Anwaltschaftsverband ländlicher Genossenschaften“ als erster Spitzenverband der ländlichen Genossenschaften.

Um die Vorteile des gemeinsamen Bezugs für die Genossenschaften zu nutzen, gründete Raiffeisen 1881 eine Handelsgesellschaft und damit die erste Warenzentrale. Gleichartige Gründungen in anderen Regionen folgten.