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28.02.2018
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Erste Leitlinie zum Nationalen Aktionsplan veröffentlicht

Ware re Pflanzenschutz NAP-HP

Das BMEL veröffentlichte die erste Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Zuckerrübenanbau im Bundesanzeiger. Viele weitere Leitlinien im Anerkennungsverfahren.

Mit Meldung vom 24. Februar 2015 haben wir über den Wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) der Bundesregierung berichtet (Homepage des NAP). Eine wichtige Funktion des Beirats besteht in der Bewertung und Genehmigung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes, die von den jeweils betroffenen Akteuren erstellt worden sind.

Inzwischen ist als erste Leitlinie die Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker e. V. anerkannt worden.

Im Bundesanzeiger vom 20. Februar 2018 hat dazu das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu die Bekanntmachung zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 6. Februar 2018 veröffentlicht. Die Leitlinie wird damit in Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen. Diverse weitere Leitlinien liegen bislang lediglich als Entwurf vor und warten noch auf Anerkennung: Mais, Kartoffeln, Hopfen, Wein, Obst- und Gemüse, Getreide, Arznei- und Gewürzpflanzen, Haus- und Kleingarten, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Golfplatzpflege, Vorratsschutz, Öffentliches Grün, Gleisanlagen, Baumschulen und Forst.

Der NAP wurde 2013 verabschiedet. Er umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. U.a. soll das Maßnahmenpaket dazu führen, dass Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, bis 2023 um weitere 30 % reduziert werden.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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