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22.12.2017
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Fundaufklärung in unbehandelten Flächen

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Das BVL bittet um Informationen über Rückstandsfunde in unbehandelten Kulturen, die nicht auf unmittelbare Behandlung zurückzuführen sind. [...] In der Vergangenheit sind wiederholt Verfrachtungen von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in nicht behandelte Kulturen beobachtet worden. Um besser einschätzen zu können, ob es sich hierbei um Einzelfälle handelt, stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein    zur Verfügung, bei denen der Verdacht besteht, dass keine direkte oder benachbarte Behandlung ursächlich war, sondern der Transport über den Luftweg (Abdrift, Verflüchtigung) aus anderen behandelten Flächen. Unter Abdrift wird im Pflanzenschutz die Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln in Form kleinster Tröpfchen während der Ausbringung durch Spritzen oder Sprühen in Bereiche außerhalb der Ackerfläche verstanden. Das Ausmaß der Abdrift wird bedingt durch die Gerätetechnik, besonders die Art der Düsen, und durch die Windgeschwindigkeit. Durch Verflüchtigung (Volatilisation) kann ein Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff nach der Anwendung des Mittels aus dem Spritzmittelbelag (flüssige oder feste Phase) in die Luft (Gasphase) gelangen. In der Folge kann der Wirkstoff mit der Luft in angrenzende Bereiche gelangen (Verfrachtung) und sich dort ablagern (Deposition). Das Ausmaß der Verflüchtigung hängt im Wesentlichen von den Eigenschaften des im Pflanzenschutzmittel enthaltenen Wirkstoffes (insbesondere dessen Dampfdruck), der behandelten Oberfläche (Boden und/oder Pflanze), der ausgebrachten Menge und der Art der Formulierung ab. Das BVL bittet um Meldung ausschließlich solcher Fälle, bei denen die Verfrachtung eines Wirkstoffes trotz sachgerechter Anwendung vermutet wird. Das Meldeblatt kann auch verwendet werden, wenn keine Wirkstoff-Rückstände gefunden wurden, sondern lediglich Veränderungen an Pflanzen aufgetreten sind, z. B. vermehrte Aufhellungen. Bitte füllen Sie das Meldeblatt möglichst vollständig aus. Personen-/ bzw. institutionsbezogene Daten (einschl. exakter parzellenscharfer Flächendaten) werden vertraulich behandelt. Das BVL benötigt diese Angaben u. a. für die Vermeidung von Doppelnennungen und ggf. für Rückfragen. Sollte es eine Veröffentlichung der gemeldeten Ereignisse geben – so das BVL – wird diese in anonymisierter Form erfolgen.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Landwirtschaftliche Betriebsmittel
Telefon: 030 856214-533

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