Genossenschaften - eine moderne Unternehmensform
Genossenschaften sind keine Kapitalgesellschaften, sondern Personenvereinigungen.
Der einzelne Mensch, das Mitglied, steht im Mittelpunkt der wirtschaftlichen
Tätigkeit. Genossenschaften haben einen klar umrissenen gesetzlichen
Auftrag: die Förderung ihrer Mitglieder.
Um ihre Selbständigkeit zu sichern, schließen sich die Genossenschafts-Mitglieder
zu einem gemeinsamen Unternehmen zusammen. Das macht sie wettbewerbsfähig
und öffnet ihnen den Zugang zu Absatz-Märkten. Die Einzigartigkeit
an der Genossenschaft ist die Identität von Kapitalgeber und Leistungsnehmer.
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| Genossenschaften - gestern, heute, morgen |
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Aus dem "Brodverein", den Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818
bis 1888) im Hungerwinter 1846/47 in Weyerbusch (Westerwald) als Einrichtung
der Wohltätigkeit und Fremdhilfe gründete, entstand 1864
der Heddesdorfer Darlehnskassenverein. Damit wurde die erste ländliche
Genossenschaft aus der Taufe gehoben. Der "Anwaltschaftsverband
der ländlichen Genossenschaften" von 1877 war Ursprung einer
großen Organisation, die seit 1948 im Deutschen Raiffeisenverband
e. V. weiterlebt - unterstützt von zahlreichen genossenschaftlichen
Banken und Verbundunternehmen ... mehr
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Unverzichtbar für Wirtschaft und Gesellschaft
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Für die Landwirte
Die landwirtschaftlichen Genossenschaften sind als Bezugs-, Absatz-,
Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen die schlagkräftige
Marktorganisation der Landwirte, Gärtner und Winzer. Sie versorgen
die Mitglieder und Kunden mit Betriebsmitteln, erfassen und verarbeiten
landwirtschaftliche Erzeugnisse und vermarkten sie auf in- und ausländischen
Märkten. Daneben bieten sie ihren Mitgliedern und Kunden vielfältige
Dienstleistungen. ... mehr
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