Agrargenossenschaften

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Nach der Wiedervereinigung im Oktober 1990 stand die Land- und Agrarwirtschaft in den neuen Bundesländern vor der Notwendigkeit, sich wirtschaftlich und strukturell innerhalb von wenigen Monaten auf ein grundlegend verändertes wirtschafts- und agrarpolitisches Umfeld einzustellen.

Die Landwirtschaft wurde bis zur Wiedervereinigung vorrangig in rund 4.500 LPG´en betrieben. Sie wurden in der Folgezeit aufgelöst bzw. in Nachfolgeorganisationen umgewandelt. Die Folge war ein tiefgreifender Strukturwandel mit dem unvermeidlichen Abbau zahlreicher Arbeitsplätze. Viele Menschen entschlossen sich in dieser Situation, die Landwirtschaft auch weiterhin im Rahmen von Gemeinschaftsunternehmen zu betreiben und bedienten sich der Rechtsform der Genossenschaft. Diese Agrargenossenschaften werden seither von den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden und dem Deutschen Raiffeisenverband betreut und vertreten.

 
Für den ländlichen Raum stellen die heute gut 1.000 Agrargenossenschaften bedeutende Wirtschaftsfaktoren dar. Knapp 85 % von ihnen (834) werden durch den DRV politisch vertreten und durch die regionalen Prüfungsverbände beraten und geprüft. 

Agrargenossenschaften sind bäuerliche Mehrfamilienbetriebe!

Agrargenossenschaften sind keine abstrakten Kapital getragenen landwirtschaftlichen Großbetriebe. Vielmehr sind sie ein Zusammenschluss von Landwirten und bäuerlichen Familien mit dem Ziel, die Landwirtschaft gemeinsam zu betreiben.
 

Dabei ist die Genossenschaft eine Rechtsform, die von der Landwirtschaft traditionell genutzt wird, um die Effizienz zu steigern und die Marktposition zu stärken. Insofern sind die Genossenschaften aus Sicht des DRV ein integraler Bestandteil landwirtschaftlicher Betriebsstrukturen. Die vom DRV vertretenen Agrargenossenschaften bewirtschaften im Durchschnitt rund 1.800 ha bei 44 Mitgliedern.

Somit entfallen ca. 41 ha auf jedes Mitglied. Die Agrargenossenschaften sind folglich ein Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Familien.

Im Unterschied zu Einzelbetrieben bietet eine gemeinsame Bewirtschaftung nicht nur Kosten-, sondern auch soziale Vorteile, wie geregelte Arbeitszeiten sowie eine unproblematische Vertretung im Urlaub und Krankheitsfall. Agrargenossenschaften sind somit ein zukunftsweisendes Kooperationsmodell für landwirtschaftliche Familienbetriebe.

Agrargenossenschaften pflegen und erhalten die Natur und Landschaft!

Die Agrargenossenschaften übernehmen Verantwortung für die sie umgebende Natur und Landschaft. Zum einen setzen diese leistungsfähigen Unternehmen modernste Technik zum Beispiel im Bereich der Bodenbearbeitung, Düngung und des Pflanzenschutzes ein und garantieren somit eine umweltschonende Landbewirtschaftung. Zum anderen erbringen sie vielfältige weitere Leistungen, die ansonsten unterbleiben würden oder durch staatliche Stellen auf Kosten der Steuerzahler erbracht werden müssten.
So legen Agrargenossenschaften auf ihren Flächen Landschaftselemente, Blüh- und Windschutzstreifen sowie Bienenweiden und Wildäcker auf eigene Kosten an. Sie pflegen mit ihren Maschinen Landschaftselemente und Naturschutzflächen und helfen kostengünstig bei der Renaturierung von Abbauflächen.
Die Agrargenossenschaften übernehmen oftmals die Unterhaltung der Grabensysteme und Stauanlagen. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Überschwemmungen.
Agrargenossenschaften sind vielfach aktiv bei der Produktion erneuerbarer Energien aus Wind, Sonne und Biogas. Im Hinblick auf eine effiziente Nutzung von Wärme aus Biogasanlagen sind sie Initiatoren von Nahwärmenetzen zur Versorgung von Dörfern und kommunalen Einrichtungen mit Wärmeenergie. Sie leisten somit einen wichtigen Beitrag, um den Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren und tragen damit aktiv zum Klimaschutz bei.

Agrargenossenschaften schaffen und erhalten Arbeits- und Ausbildungsplätze!

Die Agrargenossenschaften schaffen unmittelbar und mittelbar zahlreiche Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Im Durchschnitt beschäftigen die Unternehmen 32 Mitarbeiter. Hochgerechnet auf die gesamte Gruppe sind dies 32.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze.

Die weitaus meisten Agrargenossenschaften sind engagiert im Bereich der arbeitsintensiven Tierproduktion. Reine Ackerbaubetriebe sind unter den Agrargenossenschaften eher selten. Durchschnittlich sind von den oben genannten Arbeitskräften zwölf im Bereich der Tierproduktion tätig, insgesamt hängen also rund 12.000 Arbeitsplätze unmittelbar von diesem Bereich ab. Der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen für ihre Mitglieder sind zentrale Unternehmensziele vieler Agrargenossenschaften.
Darüber hinaus fühlen sich die Unternehmen auch für den Nachwuchs verantwortlich. Im Durchschnitt werden pro Betrieb drei Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt, somit insgesamt 3.000. Dies sind rund 27 % der gesamten Ausbildungsplätze für Land- und Tierwirte in der gesamten Bundesrepublik. Darüber hinaus bieten die Agrargenossenschaften zahlreichen Schülern und Schulabgängern durch Praktika die Möglichkeit einer beruflichen Orientierung. Studenten erhalten die Chance, ihre an den Hochschulen erworbenen Fähigkeiten durch praktische Erfahrungen zu vervollkommnen.

Agrargenossenschaften verbessern die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum!

Die Agrargenossenschaften sind in der Regel die größten Arbeitgeber und Steuerzahler in den Gemeinden. Darüber hinaus tragen sie durch nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe wie Tankstellen und Autowerkstätten, Hofläden und Haus- bzw. Gartenmärkte sowie Gaststätten und Ferieneinrichtungen dazu bei, dass weitere Arbeitsplätze entstehen und die Wertschöpfung sowie Wirtschaftskraft in den ländlichen Regionen spürbar erhöht wird. Damit wird eine Grundversorgung an Dienstleistungen sichergestellt, die andere Anbieter aus ökonomischen Gründen vielfach nicht mehr aufrechterhalten.

Die Agrargenossenschaften sind zudem ein wichtiger Auftraggeber für andere örtliche Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen. Sie sind zum Teil darüber hinaus auch durch Wartungs- und Lieferverträge mit ihnen verbunden. Insbesondere von den laufenden Veränderungen an den Gebäudebeständen (Neu-/Umbau, Abriss und Entsorgung) der Agrargenossenschaften profitieren die örtlichen Unternehmen. Agrargenossenschaften erbringen zahlreiche gemeinnützige Leistungen für den ländlichen Raum!
Die Agrargenossenschaften sind für das gesamte gemeinschaftliche Leben auf dem Lande von großer Bedeutung.

 
Sie sind insbesondere aufgrund ihrer breit gestreuten Eigentumsstruktur in der örtlichen Gemeinschaft fest verankert.

Die Agrargenossenschaften unterstützen kommunale und soziale Einrichtungen sowie Vereine durch Spenden, Personal, Räumlichkeiten und technischem Gerät. Sie führen vielfältige Arbeiten für die Gemeinden aus, wie die Errichtung, die Pflege und den Erhalt von Kommunalflächen, Spielplätzen und Denkmälern und übernehmen oftmals den Winterdienst auf den Straßen. Sie versorgen durch ihre Betriebskantinen Schulen und Kindergärten mit Mahlzeiten. Sie veranstalten Dorf- und Hoffeste, um der nicht mit der Landwirtschaft verbundenen Bevölkerung die Nachhaltigkeit der modernen landwirtschaftlichen Produktion zu vermitteln und transparent zu machen.


Bericht über den Geschäftsbetrieb der Agrargenossenschaften im Wirtschaftsjahr 2009/10 (Dezember 2010)

Bericht über den Geschäftsbetrieb der Agrargenossenschaften im Kalenderjahr 2009 (Juli 2010)

Bericht über den Geschäftsbetrieb der Agrargenossenschaften im Wirtschaftsjahr 2008/09 (Februar 2010)

Bericht über den Geschäftsbetrieb der Agrargenossenschaften im Kalenderjahr 2008 (August 2009)

 
Weitere Infos:
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Tel.  +49-30-856214-410
Fax  +49-30-856214-550
E-Mail: