DRV-Betriebsanweisungen

 

§ 14 der Gefahrstoffverordnung fordert die Erstellung einer schriftlichen Betriebsanweisung, anhand der Arbeitnehmer, die Umgang mit Gefahrstoffen haben, vor dem ersten Arbeitsantritt und danach jährlich unterwiesen werden müssen. Konkretisiert werden diese Angaben in der TRGS 555 "Betriebsanweisungen".

Der DRV hat für seine Mitgliedsunternehmen Muster-Betriebsanweisungen für die Lagerung von Gefahrstoffen bzw. für die Lagerung von Düngemitteln erstellt. Die Betriebsanweisungen sind als Poster vierfarbig im Format DIN A 2 auf Kartonage gedruckt und mit einer Schutzfolie versehen. Sie können auch im landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden.

Der umfassende Ansatz der Betriebsanweisung für die Lagerung von Gefahrstoffen erlaubt die Lagerung aller in der Agrarbranche gängigen Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln.

Die Betriebsanweisung für die Lagerung von Düngemitteln kann in allen Lägern für feste Düngemittel verwendet werden, außer bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln der Gruppen A und B. Für die Lagerung dieser Düngemittel gelten erhöhte Anforderungen. Ergänzend zu den Betriebsanweisungen in Plakatform hat der DRV Broschüren für die mündliche Unterweisung der Mitarbeiter zusammengestellt, die über die Angaben auf dem Plakat hinausgehend zusätzliche Erläuterungen und Hinweise zu den Unternehmerpflichten sowie ein Muster eines "Schweißerlaubnisscheins" enthält.

Die Betriebsanweisungen können mittels FAX-Bestellformular beim DG Verlag bezogen werden. Der Stückpreis beträgt 2,60 Euro zuzüglich einer Versandkostenpauschale.

Oktober 2009
Dr. Michael Reininger


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