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DRV-Betriebsanweisungen
§ 14 der Gefahrstoffverordnung fordert die Erstellung einer schriftlichen
Betriebsanweisung, anhand der Arbeitnehmer, die Umgang mit Gefahrstoffen
haben, vor dem ersten Arbeitsantritt und danach jährlich unterwiesen
werden müssen. Konkretisiert werden diese Angaben in der TRGS 555
"Betriebsanweisungen". Der DRV hat für seine Mitgliedsunternehmen Muster-Betriebsanweisungen
für die Lagerung von Gefahrstoffen bzw. für die Lagerung von
Düngemitteln erstellt. Die Betriebsanweisungen sind als Poster vierfarbig
im Format DIN A 2 auf Kartonage gedruckt und mit einer Schutzfolie versehen.
Sie können auch im landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden.
Der umfassende Ansatz der Betriebsanweisung für die Lagerung
von Gefahrstoffen erlaubt die Lagerung aller in der Agrarbranche gängigen
Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln. Die Betriebsanweisung für die Lagerung von Düngemitteln kann
in allen Lägern für feste Düngemittel verwendet werden,
außer bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln
der Gruppen A und B. Für die Lagerung
dieser Düngemittel gelten erhöhte Anforderungen. Ergänzend
zu den Betriebsanweisungen in Plakatform hat der DRV Broschüren für
die mündliche Unterweisung der Mitarbeiter zusammengestellt, die
über die Angaben auf dem Plakat hinausgehend zusätzliche Erläuterungen
und Hinweise zu den Unternehmerpflichten sowie ein Muster eines "Schweißerlaubnisscheins"
enthält. Die Betriebsanweisungen können mittels FAX-Bestellformular beim DG Verlag bezogen werden. Der Stückpreis beträgt 2,60 Euro zuzüglich einer Versandkostenpauschale. Oktober 2009 |