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26.01.2017
Warenwirtschaft / Logistik: Gefahrstoffe

Neue Chemikalien-Verbotsverordnung

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
DRV begrüßt deutlich verbesserte Lesbarkeit; viele Forderungen nach Vereinfachungen und Erleichterungen im Detail. Hohe Strafandrohung im Falle der Zuwiderhandlung. Überarbeitetes DRV-Kompendium und Halbtagesseminare der Genossenschaftsakademien. Mit diversen Meldungen haben wir auf den bislang unbefriedigenden Zustand bezüglich der Abgabevorschriften für Gefahrstoffe hingewiesen, zuletzt mit Meldung vom 15. Februar 2016, als wir zum Entwurf der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) eine Stellungnahme abgegeben haben. Eine  haben wir im Oktober 2016 gegenüber dem Bundesrat abgegeben, nachdem die Bundesregierung in ihrem abschließenden Entwurf die Freistellung von Sonderkraftstoffen gestrichen hatte. Im Bundesgesetzblatt vom 26. Januar 2017 ist nun die  über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien vom 20. Januar 2017 veröffentlicht worden. Sie enthält eine komplett neue Chemikalien-Verbotsverordnung, die ab dem 27. Januar 2017 verbindlich anzuwenden ist. Die neue ChemVerbotsV ist mit ihrem tabellarisch aufgebauten Anhang deutlich benutzerfreundlicher als die bisherige. Damit kommt der Gesetzgeber unseren jahrelang vorgetragenen Forderungen entgegen. Andererseits ist die Abgrenzung der Gefahrstoffe anhand der Kriterien aus der CLP-Verordnung deutlich komplexer als bisher: Zur Festlegung der korrekten Abgabemodalitäten reicht nicht mehr alleine die Kenntnis der Gefahrstoffpiktogrammen; vielmehr müssen auch Signalwörter und H-Sätze herangezogen werden. Bei Missachtung drohen empfindliche Strafen: Schon fahrlässige Vergehen können mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Erkennt der Gesetzgeber vorsätzliches Fehlverhalten („Das haben wir schon immer unbürokratisch geregelt und das machen wir auch weiter so“), müssen die verantwortlichen Personen mit Gefängnisstrafen von bis zu 5 Jahren rechnen. Vor diesem Hintergrund haben wir das DRV-Kompendium Abgabe von Gefahrstoffen grundlegend überarbeitet. Hierin werden sämtliche Aspekte detailliert beschrieben. Wir empfehlen dringend allen Personen, die mit der Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln befasst sind, das Studium dieser Broschüre. Neu erstellt haben wir darüber hinaus ein  (als Word-Vorlage). Von Seiten der Genossenschaftsakademien werden Halbtagesseminare angeboten, in denen die geänderten Regelungen und ihre praktischen Auswirkungen erläutert werden, unter anderem am –   1. März 2017 in Hannover ( ) –   6. März 2017 in Forsbach (storniert) – 15. März 2017 in Stuttgart ( ) – 20. März 2017 in Beilngries ( ).


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Landwirtschaftliche Betriebsmittel
Telefon: 030 856214-533

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