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21.04.2016
Bundeskartellamt überprüft Lieferbedingungen der Molkereien

Nüssel: Bewährte gesellschaftsrechtliche Strukturen nicht in Frage stellen

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Berlin, 21. April 2016. Für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens des Bundeskartellamtes zur Überprüfung der Lieferbedingungen von Molkereien hat Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), kein Verständnis. Aus Sicht der genossenschaftlichen Molkereiwirtschaft warnt Nüssel davor, in bewährte gesellschaftsrechtliche Strukturen einzugreifen, die zwischen den landwirtschaftlichen Milcherzeugern und ihren Genossenschaften bestehen. Nüssel betont, dass die Lieferbedingungen von den Mitgliedern der jeweiligen Genossenschaft im Rahmen eines demokratischen Verfahrens durch Satzung und Anlieferungsordnung geregelt werden. „Somit entscheiden die Landwirte als Eigentümer der Molkereigenossenschaften selbst über ihre Lieferbedingungen wie Vollablieferungspflicht, Kündigungsfristen und Qualitätskriterien“, unterstreicht Nüssel. Nicht nachvollziehbar ist für den DRV die Mutmaßung des Bundeskartellamtes, dass die landwirtschaftlichen Erzeuger durch ein bundesweites Netz von Verträgen mit langen Laufzeiten in ihren wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Auch eine Abschottung des Rohmilch-Marktes gegen neue Molkereien kann der DRV angesichts des in den letzten Jahren zunehmenden Engagements von ausländischen Unternehmen auf dem deutschen Markt nicht erkennen. Über den DRV Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.250 DRV-Mitgliedsunternehmen im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 60,8 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.


DRV         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
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