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14.09.2020
Agrartechnik / Pflanzenschutz: Persönliche Schutzausrüstung

Umfrage zu Schlepperkabinen

Ware re Pflanzenschutzmittelzulassung (BCS00024895)

Im Rahmen eines Forschungsprojekts soll ermittelt werden, welchen Schutz Fahrzeugkabinen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln bieten. Dazu führt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG) eine Umfrage durch.

 

Seit Mai 2018 setzt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Anwender fest. Die Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind in der BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ beschrieben (Meldung vom 6. Oktober 2017). Mit Meldung vom 18. Dezember 2019 haben wir über die BVL-Datensammlung über Persönliche Schutzausrüstungen berichtet. Mit Meldung vom 8. Januar 2020 haben wir erläutert, dass – während einer vierjährigen Übergangszeit – dicht schließende Fahrerkabinen die PSA ersetzen können:

– Dicht schließende Kabine mit Klimaanlage und Zuluft-Filterung: Nur Atemschutz;

– Dicht schließende Kabine mit Überdruck und Feinstaubfilter: Atemschutz bei Gasen;

– Dicht schließende Kabine mit Überdruck und Aktivkohlefilter: Keine PSA notwendig.

Unterdessen hat das BVL in Zusammenarbeit mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) und dem Julius Kühn-Institut (JKI) ein Forschungsprojekt zum Schutzniveau von Fahrerkabinen beim Einsatz im Pflanzenschutz gestartet. Das Projekt umfasst, neben experimentellen Messungen an Traktoren im praktischen Einsatz, eine Umfrage, die darauf abzielt, einen besseren Überblick über den aktuellen Bestand an Traktoren und Selbstfahrern in Deutschland zu erhalten.

Das BVL bittet daher um Beteiligung an der Umfrage zur Erfassung von Traktoren und Selbstfahrern im Pflanzenschutz. Der Fragebogen wurde von der SVLFG in Zusammenarbeit mit dem JKI und dem BVL entwickelt. Der dadurch gewonnene Überblick soll dabei helfen, die aktuelle Situation in der praktischen Landwirtschaft besser einordnen zu können. Das BVL kann als Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel somit bei künftigen Entscheidungen auf statistisch abgesicherte Erkenntnisse über den Bestand von Fahrzeugen und Fahrerkabinen im Pflanzenschutz zurückgreifen.

Die SVLFG hat die Umfrage zur Erfassung von Fahrerkabinen im Pflanzenschutz als Internet-Fragebogen angelegt. Die Bearbeitung nimmt ca. 10 Minuten in Anspruch. Die Umfrage ist anonym.

Bitte reichen Sie diesen Hinweis auf die Umfrage gerne an interessierte Landwirte weiter. Hier der QR-Code zur Umfrage (sofern die Meldung ausgedruckt vorliegt):

 

Hintergrund

Mit der Fachmeldung zum Einsatz von dicht schließenden Fahrerkabinen mit Luftfiltration im Pflanzenschutz vom 8. Januar 2020 (DRV-Meldung vom 8. Januar 2020) hat das BVL Informationen zur Schutzwirkung von Fahrerkabinen veröffentlicht. Die neuen Regelungen sehen vor, dass moderne Traktoren und selbstfahrende Pflanzenschutzgeräte für den Anwender von Pflanzenschutzmitteln vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen können (Atemschutz ausgenommen). Dies gilt, sofern ein Fahrzeug über eine dichtschließende Fahrerkabine mit Klimaanlage und Zuluftfilterung verfügt. In Anlehnung an die einschlägige Norm DIN EN 15695-1 zur Kategorisierung von Fahrerkabinen wurde in der Fachmeldung die Kategorie 2* (dicht schließende Kabine mit Klimaanlage und Zuluft-Filterung) für geeignete Fahrzeuge eingeführt. Zuvor waren nur höherwertige Fahrerkabinen der Kategorien 3 und 4 (dicht schließende Kabine mit Überdruck und Feinstaubfilter / Aktivkohlefilter) als Ersatz von Schutzkleidung zulässig.

Die vierjährige Übergangsfrist dient dazu, in dem gemeinsamen Forschungsprojekt von BVL, JKI und SVLFG Erkenntnisse über das Schutzniveau von Fahrerkabinen der Kategorie 2* im Vergleich mit höherwertigen Kabinen der Kategorien 3 und 4 zu erarbeiten. Zusätzlich werden auch experimentelle Untersuchungen mit Traktoren und Sprühgeräten im Labormaßstab und Freiland durch das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz am JKI durchgeführt.

Download öffentlich


 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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