Abgesenkte Kraftstoffsteuer im Mai und Juni 2026
Zur Entlastung des Straßenverkehrs gelten für die kommenden zwei Monate abgesenkte Energiesteuersätze für Kraftstoffe. Die Entlastung beträgt brutto knapp 17 Cent je Liter.
Die Bundesregierung versucht mit verschiedenen Maßnahmen, den Straßenverkehr von hohen Spritpreisen zu entlasten. Mit Meldung vom 7. April 2026 haben wir über ein ergänzendes Schreiben des Bundeskartellamts zum Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) berichtet, das sicherstellen soll, dass Tankstellen die Kraftstoffpreise nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr erhöhen.
Als weitere Maßnahme wird nun die Energiesteuer für Kraftstoffe für zwei Monate abgesenkt.
Im Bundesgesetzblatt vom 29. April 2026 ist dazu das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) vom 24. April 2026 veröffentlicht worden.
Damit wird die Energiesteuer vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 für
– schwefelarmes Benzin auf 514,10 (anstatt 654,50) € je 1.000 l
– schwefelarmes Gasöl (Diesel) auf 330,00 (anstatt 470,40) € je 1.000 l
um jeweils 14,04 Cent je Liter abgesenkt, was einschließlich der 19-prozentigen Mehrwertsteuer 16,7076 € „Tankrabatt“ ausmacht.
Für Gemische aus verschiedenen Kraftstoffen gelten angepasste Steuersätze.
Nicht reduziert wird dagegen die Steuer auf schwefelhaltige Kraftstoffe, Flüssiggas, Heizöl und sonstige Energieträger.
DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende hatte die Steuersenkung bereits Mitte April als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, der von dem erhofften und dringend notwendigen großen Wurf allerdings weit entfernt sei. Eine Entlastung nur an der Tankstelle sei viel zu kurz gedacht. Migende vermisst ein umfangreiches Gesamtkonzept, das die hohe Kostenbelastung der Unternehmen in Gänze im Blick hat und fordert Nachbesserungen (Pressemitteilung vom 13. April 2026).
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