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07.06.2019
Pflanzenschutz / Arbeitssicherheit: Persönliche Schutzausrüstung

Ärmelschürze als persönliche Schutzausrüstung

2017_10_06_Ware_PSM-Schutzkleidung

ertifizierte Schutzkleidung für den Pflanzenschutz ist anhand der Kennzeichnung

(ggf. auch auf der Verpackung) erkennbar (Symbol 3126, ISO 7000)

 

Für Tätigkeiten mit Pflanzenschutzmitteln, bei denen nur die vordere Körperseite exponiert ist, darf anstatt des Schutzanzugs eine Ärmelschürze zusätzlich zur normalen Arbeitskleidung verwendet werden. Bezüglich des Materials gelten für die Ärmelschürze dieselben Anforderungen wie für den Schutzanzug.

 

Mit Meldung vom 6. Oktober 2017 haben wir auf die Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ hingewiesen, in der das BVL die Anforderungen an die Elemente der persönlichen Schutzausrüstung beschreibt, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln vorgeschrieben werden können, um beim Umgang mit dem Mittel nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwender auszuschließen. Mit Meldung vom 17. Januar 2018 hatten wir ergänzend auf Ausnahmen bei der Nutzung von Fahrzeugen mit einer geschlossenen Fahrerkabine mit mindestens Schutzkategorie 3 hingewiesen.

Laut einer aktuellen Fachmeldung des BVL kann bei bestimmten Tätigkeiten mit Pflanzenschutzmitteln, bei denen nur die vordere Körperseite exponiert ist, der vorgeschriebene Schutzanzug durch eine Kombination aus Ärmelschürze und Arbeitskleidung ersetzt werden. Hierzu gehören:

– Ansetzen der Spritzflüssigkeit und Befüllen des Pflanzenschutzgerätes,

– Befüllen eines Granulatstreuers,

– Umgang mit behandeltem Saatgut,

– Reinigen von Maschinen und Geräten,

– Tätigkeiten außerhalb der Schlepperkabine während der Anwendung, z. B. Beheben von

   Gerätestörungen, Kontrollen oder Maßnahmen an den behandelten Kulturpflanzen.

Sofern mit der Zulassung ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel vorgeschrieben wurde, ist für den Schutz des Anwenders bei den o. g. und vergleichbaren Tätigkeiten ein Teilkörperschutz ausreichend, der den vorderen Teil des Rumpfes und der Beine sowie die Arme bedeckt. Geeignet ist – so das BVL – eine Ärmelschürze (auch Rückenschlusskittel genannt), die den Körper von den Schuhen über den Brustbereich bis zum Halsansatz bedeckt. Sie kann in Kombination mit Arbeitskleidung als Alternative zum Schutzanzug eingesetzt werden.

Auch eine vorgeschriebene Kombination aus Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Gummischürze kann bei den o. g. Tätigkeiten durch die Kombination aus Ärmelschürze und Arbeitskleidung ersetzt werden.

Für die Arbeitskleidung und das Material der Ärmelschürze gelten die Vorgaben der BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“. Konkret ist geeignete Arbeitskleidung in Abschnitt 2 „Grundsätzliches zur Kleidung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ beschrieben. Das Material der Ärmelschürze muss den Ausführungen in Abschnitt 3 „Spezifische Schutzkleidung – Pflanzenschutz“ entsprechen.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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