18.07.2014
Vieh und Fleisch: DRV Stellungnahme
Betriebliche Eigenkontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen
Der Deutsche Raiffeisenverband hat heute eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bezüglich der geforderten betrieblichen Eigenkontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen abgegeben.
Gemäß § 11 Absatz 8 des Tierschutzgesetzes hat seit dem 1. Februar 2014 jeder, der Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes eingehalten werden.
Details entnehmen Sie bitte der Stellungnahme des DRV im Anhang.
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Dipl.-Ing. agr. Elisabeth Hewicker
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: 030 856214-532
E-Mail: hewicker@drv.raiffeisen.de |
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