"Bundesrat schließt sich DRV-Forderung an“
Berlin, 01.10.2024. DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth:
„Maximaler bürokratischer Aufwand, minimaler Nutzen. Das ist das Fazit des Bundesrats, der folgerichtig die Bundesregierung auffordert, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten. Damit folgt die Länderkammer eins zu eins unseren Forderungen und unseren Argumenten. Seit Monaten warnen wir vor unverhältnismäßigen bürokratischen Lasten für die Landwirtinnen und Landwirte und machen deutlich, dass die Laufzeit des neuen Satzes bis zum 31. Dezember 2024 begrenzt wäre, da ab 2025 eine erneute Absenkung erfolgen soll. Es ist auch richtig, dass der Bundesrat auf die zu erwartenden Unsicherheiten in der Praxis hinweist. Eine Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde zwangsläufig zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen führen. Der Bundestag muss die Forderung des Bundesrats im aktuellen parlamentarischen Verfahren ernst nehmen und das Kapitel schließen. Die Planungen zur unterjährigen Steuersatzanpassung müssen endlich vom Tisch.“
Über den DRV
Der DRV ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften
und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.656 Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte mit 114.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 6.000 Menschen in Ausbildung einen Umsatz von 82,6 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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