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22.07.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Bundesregierung sieht weitere Einsparpotentiale

Ware re Pflanzenschutz im Apfel-1

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag verweist die Bundesregierung auf den Nationalen Aktionsplan von 2013, dessen Ziel es ist, die Risiken durch Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Einsparpotenziale sieht die Bundesregierung durch technische Verbesserung der Pflanzenschutzgeräte und Optimierung der Applikationsart und -form.

 

Mit Meldung vom 20. Mai 2020 haben wir über die „Farm to Fork“ (F2F)-Strategie der EU-Kommission berichtet. Als Teilaspekt des „Green Deals“ soll sie die Nahrungsmittelversorgung in der EU nachhaltiger machen. Zuständig ist die Generaldirektion Gesundheit; die Generaldirektion Landwirtschaft nimmt in diesem Zusammenhang keine zentrale Rolle ein. U. a. sind als Ziele vorgegeben:

  • Verringerung der Verwendung von und des Risikos durch chemische Pestizide um 50 % und Verringerung des Einsatzes von Pestiziden mit höherem Risiko um 50 % bis 2030;
  • Reduzierung der Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit um mindestens 50 %, was bis 2030 zu einem um mindestens 20 % reduzierten Einsatz von Düngemitteln führen wird;
  • Ausweitung des ökologischen Landbaus auf 25 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche bis 2030.

In ihrer Antwort (Drucksache 19/20369) auf eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter und der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag erläutert die Bundesregierung ihre Position hierzu. Insgesamt sei die vorliegende „Farm-to-Fork“-Strategie eine gute Grundlage für weitere Erörterungen. Sie greife Maßnahmen auf, die in Deutschland bereits auf den Weg gebracht wurden. Mit dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) (Homepage des NAP) verfolgt die Bundesregierung schon seit 2013 das Ziel, die Risiken für die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt zu reduzieren. Sie wird dabei von Expertengremien unterstützt.

Der NAP geht – so die Bundesregierung – auf die Reduktion von Risiken für die Gesundheit und Umwelt und nicht auf pauschale Mengenreduktionen bei Pflanzenschutzmitteln ein. Risikominderung soll beispielsweise auch dadurch erreicht werden, dass weitere technische Verbesserungen der Pflanzenschutzgeräte vorgenommen werden, die Applikationsarten und -formen optimiert werden, die Anwendersicherheit gesteigert wird oder die Anwendung bedenklicherer Stoffe reduziert wird.

Bezüglich der bestehenden Risiken für Mensch, Tier und Umwelt beim sachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verweist die Bundesregierung auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen vom 20. Mai 2020 (siehe Meldung vom 22. Juli 2020): Darin wird festgestellt, dass die Verordnung über Pflanzenschutzmittel zwar eindeutig das Potenzial habe, die gesetzten Ziele zu erreichen, diese bisher jedoch nur teilweise erreicht würden. Der Anteil der Wirkstoffe mit hohem Gefahrenprofil ist – so die Kommission – gering (2 %) und wird weiter zurückgehen, während der Anteil der Wirkstoffe mit weniger problematischem Profil relativ hoch ist (37 %) und weiter zunimmt. In dem Bericht strebt die KOM in sechzehn Bereichen Verbesserungen bei der Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens an.

Mögliche Zielkonflikte zwischen „Green Deal“, der „Farm-to-Fork“-Strategie, der EU-Biodiversitätsstrategie, der EU-Klimastrategie sowie die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Ackerbaustrategie und des Insektenschutzplanes glaubt die Bundesregierung durch entsprechende Verzahnung lösen zu können.

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logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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