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18.12.2019
Pflanzenschutz / Arbeitssicherheit: Persönliche Schutzausrüstung

BVL-Übersicht Persönliche Schutzausrüstung

2017_10_06_Ware_PSM-Schutzkleidung

Das BVL hat Listen mit Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zusammengestellt, die den Anforderungen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln genügen. Pflanzenschutzmittel-Händler sind aufgerufen, beim Verkauf auf die einschlägigen Bestimmungen hinzuweisen entsprechende Produkte anzubieten. Das BVL nimmt weitere PSA gerne in die Listen auf, sofern diese den Anforderungen genügen.

 

Seit Mai 2018 setzt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Anwender fest. Die Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind in der BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ beschrieben (Meldung vom 6. Oktober 2017). Bislang waren allerdings nur wenige Produkte als persönliche Schutzausrüstung mit dem Piktogramm „Erlenmeyerkolben mit Blatt“ erhältlich (Meldungen vom 7. Juni 2019. und vom 15. August 2019).

Nun hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Übersicht persönlicher Schutzausrüstung im Pflanzenschutz veröffentlicht, die das BVL gemeinsam mit PSA-Herstellern, Verbänden und behördlichen Institutionen abgestimmt hat:

Die BVL PSA-Datensammlung ist in folgende Elemente untergliedert:

– Schutzanzüge (Mehrweg- / Einweg-),

– zertifizierte Arbeitskleidung,

– Ärmelschürzen,

– Handschuhe (Mehrweg- / Einweg-).

Zu den einzelnen Produkten finden sich neben der Bezeichnung und Beschreibung der Schutzausrüstung weitere Angaben zu Zertifikaten und Piktogrammen zur Kennzeichnung sowie zum Hersteller und ggf. zu Bezugsquellen.

Alle in der BVL PSA-Datensammlung genannten Produkte erfüllen die Anforderungen der BVL-Richtlinie und sind somit grundsätzlich für den Einsatz im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geeignet. Wenn in Einzelfällen für bestimmte Pflanzenschutzmittel spezielle Schutzausrüstung erforderlich ist, informieren darüber die Zulassungsinhaber bzw. Vertreiber des Mittels im Sicherheitsdatenblatt des Pflanzenschutzmittels.

Die BVL PSA-Datensammlung Liste ist ein Serviceangebot des BVL. Sie stellt das Ergebnis einer Abfrage bei Herstellern von PSA dar. Insofern kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Das BVL begrüßt weitere Meldungen geeigneter Produkte durch Hersteller von Schutzkleidung und den Fachhandel unter PSA-DB-Pflanzenschutz@bvl.bund.de.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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