Der Umsetzungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung soll um 12 Monate verschoben werden.
Vor dem Hintergrund der verbleibenden Zeit bis zum 30.12.2024 zur Vorbereitung der Umsetzung der Vorgaben der EUDR schlägt die EU-Kommission die Verschiebung des Anwendungsstarts vor, um den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Sollte dies vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden, würde das Gesetz am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Nach Bereitstellung aller erforderlichen technischen Umsetzungsinstrumente, könnten diese 12 Monate als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten.
Die Kommission veröffentlicht heute zusätzliche Leitlinien und einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit, um globale Interessenträger, Mitgliedstaaten und Drittländer bei ihren Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen.
Die Leitlinien sollen Unternehmen und Behörden in die Lage versetzen, die Vorgaben der EUDR umzusetzen. Die Leitlinien sind in 11 Kapitel unterteilt, die z. B. Themen wie Legalitätsanforderungen, Zeitrahmen für die Anwendung, landwirtschaftliche Verwendung und Klarstellungen zur Warendefinition abdecken. Außerdem wurden die FAQ um 40 zusätzliche Antworten erweitert, um zahlreiche bisher nicht geklärte Fragen zu beantworten.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dipl.-Ing. agr. Christian Grütters Nachhaltigkeit / Futtermittelwirtschaft Telefon: 030 856214-537 E-Mail: gruetters@drv.raiffeisen.de |