DRV begrüßt Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Berlin, 27.06.2025. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt die gestern (26.06.2025) im Deutschen Bundestag beschlossene Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.
DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh: „Die Verschiebung des Inkrafttretens ist richtig und wichtig. Eine Umsetzung zum 1. August wäre schlichtweg nicht möglich gewesen. Gleichzeitig müssen aber auch die im Gesetz vorhandenen Webfehler korrigiert und dieses praxisgerecht reformiert werden.“ Insbesondere der vorgesehene zusätzliche Registrierungsaufwand und die Nachweispflicht müssten gestrichen werden. Die bereits eingeführte Registriernummer nach VVVO zur Rückverfolgbarkeit sei absolut ausreichend, so der DRV. Ebenso sollten die Auslegung der neuen Regelungen und insbesondere die Meldeverfahren bundeseinheitlich geregelt sein, um zusätzlichen Bürokratieaufwand in den Betrieben, die über mehrere Bundesländer hinweg aktiv sind, zu vermeiden.
„Im Sinne der Wettbewerbsgleichheit muss eine Kennzeichnungspflicht auch für Importware gelten. Andernfalls droht eine Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland“, mahnt Weseloh. Auch das sogenannte „Downgrading“ müsse im neuen Gesetz vorgesehen werden, damit Ware, die hohen Tierwohlstandards entspricht aber nicht entsprechend vermarktet werden kann, in einer niedrigeren Haltungsstufe abgesetzt werden kann. Weseloh: „Wichtig ist im Zuge der Überarbeitung, dass die Politik langwährende und erfolgreiche Bemühungen der Privatwirtschaft anerkennt und die vom Verbraucher geschätzten Kennzeichnungsmodelle anerkennt.“
Über den DRV
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.656 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 114.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Umsatz von 82,8 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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