DRV für Ausweisung von 44-t-Straßen
Im Rahmen einer Stellungnahme zur Ausnahmeverordnung für Lang-Lkw fordert der DRV ein entsprechendes Modell auch für Lkw mit erhöhter tatsächlicher Gesamtmasse – insbesondere für die Anbindung von Binnenhäfen, um gebrochene Transporte von Schüttgütern attraktiver zu machen.
Seit vielen Jahren schon fordert der DRV eine Erhöhung des Lkw-Gesamtgewichts von 40 auf 44 t. Die Gründe liegen auf der Hand: Genossenschaftliche Unternehmen transportieren i. d. R. schwere und kompakte Güter, bei denen die nationale 40-Tonnengrenze der limitierende Faktor darstellt. In Belgien, Luxemburg, Frankreich und Tschechien sind 44 t erlaubt, in den Niederlanden 50 t und in Dänemark sogar 54 t. Langfristiges
Anlässe gab es einige:
- „Initiative Verkehrsentlastung“ (DRV zusammen mit 16 weiteren Verbänden)
⇒Meldung vom 13. September 2018 - Corona-Pandemie
⇒Meldung vom 7. April 2020 - „Initiative Verkehrsentlastung“ (nun zusammen mit 20 weiteren Verbänden)
⇒Meldung vom 26. Oktober 2020 - Krieg in der Ukraine (gemeinsam mit dem „Grain Club“)
⇒Meldung vom 7. April 2022
In ihren Antworten verweist die jeweilige Bundesregierung auf Befürchtungen zur erheblichen Mehrbelastung der Straßen- und Brückeninfrastruktur, insbesondere im nachgeordneten Straßennetz. Auch die Länder sind strikt gegen eine generelle Erhöhung des zulässigen Lkw-Gewichts.
Der DRV hat nun im Rahmen einer kurzen Stellungnahme zur Ausweitung des Streckennetzes für Lang-Lkw gefordert zu prüfen, wie ein entsprechendes Modell auch für Lkw mit erhöhter tatsächlicher Gesamtmasse ermöglicht werden kann. Der DRV verweist auf die ohnehin höheren Gesamtgewichte für Elektro-Lkw sowie für Fahrzeugkombinationen im kombinierten Verkehr und die technische Auslegung vieler Neufahrzeuge auf Lastzuggewichte bis 44 Tonnen. Eine Freigabe geeigneter Streckenabschnitte würde dort um 15 Prozent effizientere Transporte ermöglichen. Entsprechende Freigaben sollten insbesondere für die Anbindung von Binnenhäfen ermöglicht werden, um gebrochene Transporte von Schüttgütern attraktiver zu machen.
Die Ausnahmeregelungen für Lang-LKW wurden ab 2011 zunächst mit einem fünfjährigen Feldversuch getestet. Inzwischen besteht ein dichtes Netz von Fernstraßen, auf denen Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m verkehren dürfen. Das Netz wird kontinuierlich erweitert. Kürzlich hat das das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Entwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStV-AusnV) vorgelegt.
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