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15.03.2021
Agrargenossenschaften: Direktzahlungen - nationale Umsetzung

DRV gibt Stellungnahme ab

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Das BMEL hat am 1. März 2021 seine Vorstellungen für eine nationale Umsetzung der GAP nach 2022 vorgelegt. Wir informieren Sie über diesen Sachverhalt mit Meldung vom 2. März 2021. Mittlerweile hat das Ministerium eine Verbändeanhörung durchgeführt, an der sich der DRV mit der beigefügten Stellungnahme beteiligte. 

Darin begrüßt der DRV das Ziel des BMEL, das vorliegende Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode zu beschließen, um eine fristgerechte Einreichung des deutschen GAP-Strategieplans bei der EU bis Ende 2021 nicht zu gefährden. Inhaltlich muss sichergestellt werden, dass die zukünftige GAP, die den Nationalstaaten deutlich mehr Ermessensspielräume einräumt, nicht zu einer Renationalisierung und damit zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas führt. Zum anderen ist es für den Verband von hoher Relevanz, dass die Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe bei der zukünftigen Ausgestaltung der Direktzahlungen nicht benachteiligt werden.

Abgelehnt werden vom DRV die vorgeschlagenen zusätzlichen Kürzungs- und Umverteilungsmechanismen bei den Direktzahlungen. Dazu zählen die zusätzlichen Umschichtungen von der Ersten in die Zweite Säule, die Einführung einer Degression ab 60.000 Euro/Empfänger/Jahr sowie der Ausschluss von Betrieben bei der stärkeren Förderung der ersten Hektare ab einer Größe von mehr als 300 ha.

Wir übersenden Ihnen den Gesetzentwurf sowie die Stellungnahme des DRV in der Anlage. Wir bitten um Kenntnisnahme und werden Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten.

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In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

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