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11.05.2018
Warenwirtschaft: EEG-Umlage auf Eigenstromverbrauch

DRV setzt sich erfolgreich für Entlastungen ein

energie (ThS)

Für die Nutzung von selbsterzeugtem Strom aus KWK-Anlagen musste bis zum 31.12.2017 nur 40 % der EEG-Umlage entrichtet werden. Die EU-Kommission hat eine Verlängerung dieser Ausnahmeregelung über den Jahreswechsel hinaus abgelehnt. Der DRV hat den Bundeswirtschaftsminister unlängst schriftlich gebeten, zeitnah eine Lösung herbeizuführen. Das entsprechende Schreiben übersenden wir Ihnen in der Anlage. Nunmehr hat die Bundesregierung eine Einigung mit Brüssel erzielt. Diese sichert den betroffenen Unternehmen auch zukünftig deutliche Entlastungen von der EEG-Umlage.

Während bislang nach § 61b Nr. 2 EEG für selbstverbrauchen Strom aus KWK-Neuanlagen (d. h. Anlagen, die seit dem 01.05.2014 in Dauerbetrieb genommen wurden) nur 40 % der EEG-Umlage fällig wurde, sieht das neue Modell laut Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums wie folgt aus:

  • Für KWK-Neuanlagen mit einer Größe von unter 1 MW sowie über 10 MW als auch für KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie soll künftig nur 40 % der EEG-Umlage fällig werden.
  • Auch für die übrigen KWK-Neuanlagen soll es bei 40 % der EEG-Umlage bleiben – vorausgesetzt, die Anlagen laufen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr. Bei Anlagen mit einer höheren Auslastung hingegen soll die zu entrichtende EEG-Umlage kontinuierlich ansteigen und bei einer jährlichen Auslastung von über 7.000 Vollbenutzungsstunden schließlich 100 % erreichen.
  • Für KWK-Anlagen, die zwischen dem 01.08.2014 und Ende 2017 errichtet wurden, ist für den Zeitraum bis 2019 bzw. 2020 jedoch eine abgestufte Übergangsregelung angedacht.
  • Die Neuregelung soll rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten. 

Der ausgehandelte Kompromiss muss noch in das EEG aufgenommen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll zeitnah in den Bundestag eingebracht werden. Dieser bedarf dann noch der finalen beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Wir werden Sie über den Fortgang informieren und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

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