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23.11.2022
Vieh- und Fleisch: Stellungnahme GE-BauGB Tierwohl

DRV-Stellungnahme zum Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des TierHaltKennzG

RS_AD_2148_Justitia Rechtsprechung
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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat dem DRV den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Der DRV und seine Mitgliedsunternehmen begrüßen den Ansatz der Formulierungshilfe, mit der Änderung des Baugesetzbuches die baurechtlichen Hürden für mehr Tierwohl im Stall zu beseitigen. Für die Transformation der Tierhaltung ist ein Gesamtpaket, bestehend aus verlässlichen Haltungsbedingungen, einer finanziellen Absicherung für Investitionen und laufende Kosten sowie Änderungen notwendiger Gesetzgebungen im Bau- und Umweltrecht erforderlich. Die vorgelegte Gesetzesänderung im Baurecht ist damit ein Schritt in die richtige Richtung. Damit Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls nicht am Immissionsschutzrecht scheitern, müssen zudem im Bundesimmissionsschutzgesetz Anpassungen vorgenommen werden. 

Folgende Punkte werden in der Stellungnahme angemerkt:

  • Möglichkeiten der Weiterentwicklung begrenzt
  • Flexibilität bei der Tierart nicht vorhanden
  • kein Einbezug der Haltungsform Stall+Platz
  • Weitere Abstockung der Tierbestände

Die vollständige Stellungnahme finden Sie in der Anlage.

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In Vertretung
Dr. Verena Schütz-Schwark
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: +49 30 856214-467
Mobil: +49 172 4273091

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