DRV-Stellungnahme zur Änderung der Tierschutzgesetzes – Videodokumentation in Schlachthöfen
Anfang März wurde uns vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ein Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes geschickt. Hier geht es hauptsächlich um die Videoüberwachung in Schlachthöfen, was ein Ziel der neuen Tierschutzbeauftragten der Bundesregierung Frau Breher ist. Über den Entwurf haben wir am 6. März in einer Mitgliederinformation informiert. Der DRV meint: Ja zu Kameras in Schlachtbetrieben, allerdings ohne Einschränkung nach Betriebsgröße und nur an Stellen mit Mensch-Tier-Interaktion.
In unserer Stellungnahme greifen wir hauptsächlich folgende Punkte auf:
- Pflicht für alle Betriebe: Keine Ausnahmen für kleine Betriebe
- Gezielte Kameras: Fokus auf Mensch-Tier‑Kontakt
- Speicherung & Zugriff auf die Daten: Klare Frist, bundeseinheitliche Vorgaben für Technik und kein unbeaufsichtigter Fernzugriff
Die Details können der Stellungnahme unten in den Downloads entnommen werden. Ebenfalls haben wir nochmal den Referentenentwurf des Ministeriums angehängt.
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| Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Jan Wöhlbier
Vieh- und Fleischwirtschaft
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