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01.04.2019
Warenwirtschaft / Tierische Veredelung: Düngung

DüngeV: 7-Punkte-Programm

 

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Ursula Heinen-Esser, Landwirtschaftsministerin in NRW haben ein 7-Punkte-Programm mit flankierenden Maßnahmen zur Düngeverordnung vorgelegt. Damit wollen sie Härten durch die Verschärfung des Düngerechts ab 2020 abfedern.

 

Mit Meldung vom 28. März 2019 haben wir über den aktuellen Diskussionsstand sowie notwendige Detailkorrekturen an der Düngeverordnung berichtet. Am gestrigen 31. März 2019 haben nun Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Ursula Heinen-Esser, Landwirtschaftsministerin in NRW ein 7-Punkte-Programm mit flankierenden Maßnahmen zur Düngeverordnung vorgelegt, mit denen Bund und Länder betroffenen Landwirten unbürokratisch helfen wollen. Den Plan wollen die beiden Ministerinnen am kommenden Donnerstag anlässlich einer Kundgebung des Bauernverbandes in Münster erläutern. Die Punkte im Überblick:

  1. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) soll für Investitionen in Lagerstätten, Maschinen und Geräte, die zur Emissionsminderung bei Wirtschaftsdünger genutzt werden. Damit soll die emissionsarme Ausbringung gefördert werden.

     
  2. Mit einem Bundesprogramm Nährstoffe soll die Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) zur Ermittlung der Nährstoffgehalte von flüssigen Wirtschaftsdüngern während der Entnahme aus dem Lagerbehälter und während der Ausbringung erprobt werden. Die Ansäuerung von Gülle mit Schwefelsäure soll getestet werden, um eine Reduzierung der Ammoniakemissionen in die Luft zu erzielen. Vorhaben zur Aufbereitung von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen sollen an verschiedenen Standorten in Deutschland gefördert werden, um diese wirtschaftlicher zu transportieren.

     
  3. Die Nährstoffverwertung durch die Pflanzen soll durch Techniken wie zum Beispiel Sensor- und Robotertechnik, Verfahren der platzierten Düngung oder satellitengestützte Ausbringungsverfahren und durch Demonstrationsvorhaben unterstützt werden. Die Entwicklung und Verbreitung digitaler Techniken für ein verbessertes Nährstoffmanagement soll besser gefördert werden.

     
  4. Durch Investitionen in mehr Tierwohl soll ein qualitatives Wachstum in der Tierhaltung unterstützt und damit die landwirtschaftliche Wertschöpfung gestärkt werden.

     
  5. Um die Beschränkungen für die Landwirtschaft besser auf die Gebiete mit akutem Handlungsbedarf auszurichten, sollen die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete deutschlandweit differenziert ausgewiesen werden.

     
  6. Agrarumweltmaßnahmen sowie freiwillige Vereinbarungen zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft, die zum Schutz des Grundwassers beitragen, sollen in den Ländern noch konsequenter unterstützt werden.

     
  7. Beratungskonzepte für die Fütterung von Nutztieren sollen gefördert werden, damit eine bedarfsgerechte und an die Entwicklung der Tiere angepasste Fütterung noch stärker Verbreitung in der landwirtschaftlichen Praxis findet und die Tiere dadurch weniger Stickstoff und Phosphor ausscheiden. 

Der DRV begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen, befürchtet aber, dass sie nicht ausreichen werden, um die erwarteten strukturellen Einschnitte in der Landwirtschaft sowie den vor- und nachgelagerten Sektoren zu verhindern.  

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logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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