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18.03.2025
Pressemitteilung zur geplanten Änderung der EU-Tierschutztransportverordnung

„Es drohen einschneidende Veränderungen ohne nennenswerten Mehrwert für den Tierschutz“

Christian Weseloh: "Der auf dem Tisch liegende Verordnungsentwurf enthält einschneidende Verschärfungen und praxisferne Regelungen, die keinen nennenswerten Mehrwert für den Tierschutz bringen.  Stattdessen droht ein erhöhter Bürokratieaufwand und Doppeldokumentationen.“

Berlin, 18.03.2025. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) bekräftigt seine Kritik an den geplanten Verschärfungen der EU-Tierschutztransportverordnung. Seit Dezember 2023 liegt ein entsprechender Änderungsentwurf in Brüssel vor – diese Woche stellen die beiden EU-Ausschüsse für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) sowie für Verkehr und Tourismus (TRAN) gemeinsame Überarbeitungsvorschläge vor. Diese Überarbeitungsvorschläge beinhalten aber nach DRV-Einschätzung keine wesentlichen Verbesserungen. „Der auf dem Tisch liegende Verordnungsentwurf enthält einschneidende Verschärfungen und praxisferne Regelungen, die keinen nennenswerten Mehrwert für den Tierschutz bringen. Stattdessen droht ein erhöhter Bürokratieaufwand und Doppeldokumentationen“, betont DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh. 

Ein Hauptkritikpunkt des DRV ist die geplante Verkürzung der zulässigen Transportdauer. Insbesondere, dass das Be- und Entladen mit in die Transportzeit eingerechnet werden soll, ist für den DRV nicht nachvollziehbar. „Dies würde nur zu einem Zeitdruck bei den Verladevorgängen führen und damit die Tiere unnötig stressen und belasten. Das steht dem eigentlichen Ziel von mehr Tierwohl entgegen“, macht Weseloh deutlich. Er plädiert: „Die Beförderungsdauer muss ohne die Zeit für das Verladen der Tiere definiert werden. So können die Tiere wie gewohnt mit Zeit und Ruhe verladen werden.“

Auch bei den geplanten Änderungen zu Sammelstellen warnt der DRV vor negativen Folgen: Die EU sieht vor, dass dort Tiere künftig mindestens eine Woche untergebracht sein müssen, bevor sie weiter auf einen Transporter verladen werden dürfen. Für Betriebe, die nur einzelne Tiere verkaufen und nicht in den Zentren der Nutztierhaltung liegen, würde sich daher der Transport stark verteuern. „Für kleinere Betriebe kann diese Verschärfung existenzbedrohend sein“, erläutert Weseloh.

Darüber hinaus sieht der DRV durch die vorgesehene Ausweitung der Laderaum-Mindesthöhe bei Rindertransporten erhebliche Konsequenzen. Dadurch würde in vielen Fällen ein Stockwerk im Transporter komplett wegfallen und damit die Transportkapazität reduziert werden. Dies würde mehr Lkw-Fahrten notwendig machen und zu einer Steigerung des CO2-Ausstoßes führen. Zusätzlich würde die höhere Platzvorgabe zu vermehrter Unruhe der Tiere während der Fahrten führen.

Nicht durchführbar ist für den DRV die Forderung, dass bei allen Be- und Entladungen ein Tierarzt dabei sein soll. „Das scheitert allein schon an der Tatsache, dass es nicht genügend Nutztierärzte gibt“, macht Weseloh deutlich.

 

Über den DRV
Der DRV ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften 
und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.656 Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte mit 114.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 6.000 Menschen in Ausbildung einen Umsatz von 82,6 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Der DRV ist registrierter Interessenvertreter im Sinne des Lobbyregistergesetzes (Registernummer: R001376) und hat den Verhaltenskodex des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung akzeptiert.



 
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

Im Auftrag
Marcus Gernsbeck
Pressesprecher
 
Mobil: +49 172 7196856
 

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