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26.09.2024
Pressemitteilung: Tierschutzgesetz: DRV fordert Nachbesserungen:

„Es droht Dreiklang aus noch mehr Bürokratie, noch höheren Kosten und noch mehr Betriebsaufgaben“

Christian Weseloh, Tierschutzgesetz
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DRV

Berlin, 26.09.2024. Nachbesserungen zwingend erforderlich: Für den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) weist der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes trotz einiger sinnvoller Anpassungen erhebliche Mängel auf. „Die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes braucht einen deutlich praxisorientierteren Ansatz. Sonst droht ein Dreiklang aus noch mehr Bürokratie, noch höheren Kosten und noch mehr Betriebsaufgaben“, mahnt DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh (DRV) anlässlich der heutigen ersten Lesung der Gesetzesnovelle im Deutschen Bundestag.

Mit Unverständnis reagiert der DRV auf die Tatsache, dass die Bundesregierung zahlreichen Empfehlungen der Bundesländer nicht gefolgt ist. Der Bundesrat sei mit seinen Vorschlägen deutlich näher an der Realität gewesen, etwa beim Bereich Kupierverzicht. Nun stehen deutliche Verschärfungen und ein Auswuchs an Dokumentationspflichten im Raum. Dies konterkariere alle Ankündigungen zum Bürokratieabbau, macht der DRV deutlich. Er fordert, den nationalen Aktionsplan Kupierverzicht in vollem Umfang in das Tierschutzgesetz aufzunehmen.

Beim Veröden der Hornanlagen spricht sich der DRV für eine Beibehaltung der bewährten Praxis aus und dass der geschulte Landwirt weiterhin selbst aktiv werden darf.

Hinsichtlich des Verbots der Anbindehaltung sieht der DRV eine ausreichende Übergangszeit von zehn Jahren ohne Beschränkungen als praxisorientiert und realistisch an. Die Tierhalter brauchen verlässliche und rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für die zeit- und genehmigungsintensiven Neu- und Umbauten der Tierhaltung, betont der DRV.

Des Weiteren mahnt der DRV eine Beibehaltung der Kombinationshaltung unabhängig der Bestandsgröße an. Er verweist auf die besondere Bedeutung der Kombinationshaltung für kleinere Familienbetriebe und Kulturlandschaften. 

Mit Blick auf die Videodokumentation in gewerblichen Schlachtbetrieben fordert der DRV, diese unabhängig der Betriebsgröße verbindlich in allen Betrieben umzusetzen und diese auf die Mensch-Tier-Interaktion zu fokussieren.

 

Über den DRV
Der DRV ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften 
und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.656 Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte mit 114.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 6.000 Menschen in Ausbildung einen Umsatz von 82,6 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Der DRV ist registrierter Interessenvertreter im Sinne des Lobbyregistergesetzes (Registernummer: R001376) und hat den Verhaltenskodex des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung akzeptiert.

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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

Im Auftrag
Marcus Gernsbeck
Pressesprecher
 
Mobil: +49 172 7196856
 

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