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03.03.2025
Warenwirtschaft: Düngemittel aus Russland und Weißrussland

EU-Kommission plant Einfuhrbeschränkungen

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Adobe Stock / New Africa

Über drei Jahre abnehmende Kontingente mit prohibitiven Zollsätzen für Übermengen sollen die Einfuhren russischer und weißrussischer Düngemittel begrenzen und für eine Reduzierung der Abhängigkeit von Russland sorgen. 
 

Ende Januar 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Einführung von Zöllen auf eine Reihe von Agrarerzeugnissen aus Russland und Belarus (Anlage dazu) sowie auf bestimmte Düngemittel auf Stickstoffbasis gemacht. Damit soll insbesondere die Abhängigkeit der EU verringert, die heimische Industrie unterstützt und die weltweite Ernährungssicherheit bewahrt werden. Einfuhren von Düngemitteln machten die EU anfällig für mögliche Zwangsmaßnahmen Russlands und stellen somit ein Risiko für die Ernährungssicherheit der EU dar. 

Beginnend im Juli 2025 sollen über drei Jahre abnehmende Maximalmengen mit einem moderaten Zollsatz eingeführt werden dürfen. Einfuhren, die die Mengenvorgabe übersteigen, werden mit einem prohibitiven Zoll in Höhe von 315 bzw. 430 € je Tonne belegt. Zum Juli 2028 wird die Freigrenze gestrichen, so dass der Maximalzollsatz für alle Einfuhren betroffener Düngemittel aus Russland und Weißrussland gilt. Das vorgeschlagene Zollsystem gibt internationalen Händlern die Möglichkeit, schrittweise die Handelsströme umzuleiten. Der Vorschlag der Kommission muss von Parlament und Rat abgesegnet werden. 

Nach Einschätzung der Kommission machen die von den geplanten Zöllen betroffenen Erzeugnisse 15 % der landwirtschaftlichen Einfuhren aus Russland im Jahr 2023 aus, für die bisher keine erhöhten Zölle galten. Nach der Verabschiedung durch den Rat würden alle Agrareinfuhren aus Russland Gegenstand von EU-Zöllen sein (Pressemitteilung der Kommission). 

Copa und Cogeca, die Interessenvertretung von Landwirtinnen und Landwirten sowie der landwirtschaftlichen Genossenschaften in der EU haben zwischenzeitlich ein ausführliches Positionspapier zu dem Vorschlag vorgelegt. Darin fordern Copa und Cogeca die Kommission auf, unverzüglich die Abschaffung der Einfuhrzölle auf Düngemittel aus anderen Drittländern als Russland und Belarus vorzuschlagen und der Verwendung von Gülle Vorrang einzuräumen, indem Ausnahmen von dem in der Nitratrichtlinie festgelegten Grenzwert für verarbeiteten Mist und Weiden gemacht werden. Darüber hinaus fordern Copa und Cogeca die gesetzgebenden Organe auf, das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderung der Zölle auf Düngemittel mit Ursprung in Russland und Belarus um ein Jahr zu verschieben, um eine Marktanpassung, die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Stickstoffdünger, die Vermeidung sich überschneidender Antidumpingmaßnahmen und CBAM-Zölle und höhere Einfuhrquotensätze auf der Grundlage des Vorkriegsniveaus zu ermöglichen. Sie plädieren auch dafür, die Preisüberwachung zu verstärken und zuverlässige und automatische Schutzmaßnahmen auszulösen, wenn die Düngemittelpreise die Referenzwerte überschreiten.

Der DRV geht davon aus, dass der vorgesehene Anfangszoll von 40 € je Tonne (bei einem aktuellen Marktwert von etwa 300 €) sich kaum auf das inländische Preisniveau auswirken wird. Langfristig wird russischer Dünger den Weg zu anderen Verwendungsgebieten finden, dafür wird vermehrt Nahost-Dünger nach Europa gelangen, der bislang beispielsweise nach Südamerika verbracht wurde. Der insgesamt höhere logistische Aufwand wird sich letztlich in den Kosten niederschlagen. Der DRV unterstützt Copa und Cogeca insbesondere in der Forderung nach einem konsequenten Preismonitoring und geeigneten Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Landwirte. 



 
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-533
 

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