EU-Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen
Hinweise und Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten zur Aufrechterhaltung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt.
Mit verschiedenen Meldungen haben wir zu aktuellen Fragen rund um den Coronavirus berichtet.
Zwischenzeitlich haben nahezu alle EU-Mitgliedsstaaten ihre Grenzen für den Individualverkehr geschlossen. Davon sind auch grenzüberschreitende Gütertransporte in unterschiedlichem Maße betroffen.
Die EU-Kommission hat im Amtsblatt vom 17. März 2020 Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit COVID-19 veröffentlicht.
Vorab weist die Kommission darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihre eigenen Staatsbürger und Einwohner stets einreisen lassen und Bürgern und Einwohnern anderer EU-Länder, die nach Hause zurückkehren, die Durchreise ermöglichen müssen.
Bei Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Grenzmanagement ist – so die Kommission – ein koordiniertes Handeln auf EU-Ebene von entscheidender Bedeutung. Daher enthalten die Leitlinien Grundsätze für ein integriertes Vorgehen beim Grenzmanagement, durch das der Gesundheitsschutz und die Wahrung der Integrität des Binnenmarkts wirksam gewährleistet werden sollen.
Die Leitlinien betreffen
– Güterverkehr und Dienstleistungen,
– Lieferung von Waren,
– Gesundheitsbezogene Maßnahmen,
– Außengrenzen sowie
– Binnengrenzen.
Die Leitlinien sind für die Mitgliedsstaaten überwiegend nicht verbindlich. Sie geben jedoch einen guten Überblick über den Maßnahmenkatalog und den Ermessensspielraum bei den verschiedenen Maßnahmen.
Weitere aktuelle Meldungen zum Coronavirus
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