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19.11.2018
Warenwirtschaft: Biokraftstoffe

EU-Parlament stimmt über RED II ab

Ware Raps (ThS)

Das Europäische Parlament hat am 13. November 2018 formell den Ergebnissen des Trilog-Verfahrens zur Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) zugestimmt. Wir hatten Sie zuletzt über das Thema mit Meldung vom 18. Juni 2018 über diesen Sachverhalt informiert.

Demnach soll der Mindestanteil Erneuerbarer Energien im Verkehr ab 2021 von 10,0 auf 14,0 Prozent im Jahr 2030 steigen. Hierbei sollen verstärkt moderne Biokraftstoffe (zweite und dritte Generation) sowie Biogase und Elektroantriebe zum Einsatz kommen. Biokraftstoffe der ersten Generation aus Anbaubiomasse können auch weiterhin einen Beitrag von bis zu 7,0 Prozent hierzu leisten.

Aus Sicht des DRV ist zunächst positiv zu bewerten, dass Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse auch weiterhin als wichtiger Bestandteil der Erneuerbaren Energien angesehen werden. Im Vorfeld der Beratungen über die RED II wurde mehrfach gefordert, diese Kraftstoffe nach 2020 nicht mehr zu berücksichtigen. Insofern ist der Einsatz von Rapsöl im Biokraftstoffsektor auch weiterhin möglich. Abzuwarten bleibt natürlich, inwieweit heimische Ware zum Einsatz kommen wird.

Der DRV unterstützt allerdings die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) in ihrer Kritik, dass die EU das nachhaltig verfügbare Anbaupotenzial für heimischen Raps nicht ausreichend berücksichtigt habe. Weiterhin ist mehr als fraglich, ob mit der virtuellen Mehrfach-Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen (2-fach), der Elektromobilität (4-fach) und für den Stromverbrauch im Schienenverkehr (1,5-fach) der tatsächliche veranschlagte Beitrag von Erneuerbaren Energien zum Klimaschutz erreicht werden kann. Unsicher ist zudem, ob die EU Palmöl als Rohstoff bis Ende 2030 – wie jetzt beschlossen – tatsächlich auslaufen lassen wird. Indonesien hat für diesen Fall dem Vernehmen nach gedroht, in der EU keine Flugzeuge mehr zu ordern.

Bevor der neue Gesetzestext im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann, muss der Rat noch förmlich zustimmen. Der DRV wird Sie über den Sachverhalt auf dem Laufenden halten.

 

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In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

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