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18.12.2018
Warenwirtschaft: Biodieselimporte

EU will Strafzölle verhängen

Ware Energie Tank (ThS)

Die EU-Kommission hat sich nun doch entschieden, vorläufig Strafzölle auf Biodiesel aus Argentinien einzuführen. Nach dem Wegfall von Anti-Dumping-Zöllen aufgrund einer Entscheidung der WTO waren die Importmengen drastisch angestiegen. Gleichzeitig prüft die EU-Kommission, ob sie entsprechende Zölle auch auf Biodiesel aus Indonesien verhängt. Wir hatten Sie zuletzt über diesen Sachverhalt mit Meldung vom 2. Oktober 2018 informiert.

Argentinien:

Nachdem sich die EU-Kommission im Oktober noch entschieden hatte, keine vorläufigen Anti-Subventionszölle zu erheben, hat die europäische Biodieselwirtschaft ihre Bedenken erneut vorgetragen. In der Folge hat die Kommission dem Ausschuss für Handelsverteidigung am 18. Dezember 2018 ein Papier vorgelegt, dass entsprechende Zölle auf argentinische Biodieselimporte ab dem 27. Februar 2019 vorsieht. Diese endgültigen Anti-Subventionszölle werden nach Kenntnisstand des DRV für 5 Jahre eingeführt. Danach werden sie überprüft und möglichweise verlängert. Sollten sich die tatsächlichen Rahmenbedingungen schon vorher ändern, erfolgt ebenfalls eine Überprüfung. Eine rückwirkende Verhängung dieser Zölle auf 90 Tage dürfte aber nicht möglich sein. Sie ist nur zulässig, wenn die Warenmengen registriert worden sind und vorläufige Maßnahmen ergriffen wurden. An dem letzten Tatbestandsmerkmal fehlt es aber vorliegend.

Auch wenn sich die tatsächlichen Umstände ändern, kann eine Überprüfung vorgenommen werden. Im Fall von Argentinien wird es möglicherweise schon vorher eine gerichtliche Überprüfung geben.

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass ab Ende Februar 2019 Strafzölle auf argentinischen Biodiesel erhoben wird. Die Importmengen dürften in der Folge zurückgehen und damit zu spürbaren Entlastungen auf dem Biodieselmarkt führen. Allerdings ist davon auszugehen, dass Argentinien auch diese Zölle von der WTO überprüfen lassen wird. Insofern besteht die Gefahr, dass sie perspektivisch für rechtswidrig erklärt werden. Gleichwohl verschaffen die neuen Strafzölle der europäischen Biodieselwirtschaft etwas Luft.

Indonesien:

Die EU-Kommission hat am 6. Dezember 2018 aufgrund einer Beschwerde der europäischen Biodieselwirtschaft ein Anti-Subventionsverfahren gegen Biodieselimporte aus Indonesien eröffnet. Die Brüsseler Behörde hat nun bis Mitte August 2019 Zeit, um den Sachverhalt zu prüfen. Sollte die Prüfung zum Ergebnis haben, dass der Tatbestand erfüllt ist, können ab September 2019 vorläufige und ab Januar 2020 endgültige Maßnahmen verhängt werden.

Wir werden Sie über den Sachverhalt auf dem Laufenden halten.

 

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In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

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