Europäische Wirkstoffzulassung

Weil Fludioxonil als endokriner Disruptor eingestuft wurde, steht zu befürchten, dass der Wirkstoff nicht wieder genehmigt wird. Dies hätte tiefgreifende Konsequenzen für die europäische Landwirtschaft: Der Wirkstoff gilt als unentbehrlich zur Vermeidung schlimmer Pilzkrankheiten. Verbändeschreiben an Staatssekretärin und Präsidenten der obersten Bundesbehörden.
Mit RS Nr. 78/2009 haben wir über das „Europäische Pflanzenschutzpaket“ berichtet: In der Europäischen Zulassungsverordnung Nr. 1107/2009 wird der Genehmigungsprozess für Wirkstoffe sowie die hierauf basierenden nationalen Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln detailliert geregelt. Im Anhang II sind sogenannte „Cut-Off-Kriterien“ definiert, gefahrenbezogene Ausschlusskriterien, die eine Genehmigung des Wirkstoffs verbieten, u.a. wenn dieser endokrinschädliche Eigenschaften aufweist. Sofern eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, ist keine Risikobewertung mehr vorgesehen. Erheblich eingeschränkte Zulassungen sind – gemäß einer Ausnahmeregelung („essential use“) – noch möglich, wenn es keine Alternative zu diesem Wirkstoff gibt. Allerdings für maximal fünf Jahre.
Fludioxonil ist als endokriner Disruptor eingestuft worden. Der Wirkstoff wird gegen pilzliche Erkrankungen bei Getreide und verschiedenen Gemüse-Arten eingesetzt und gilt als alternativlos. Flug- und Steinbrand beispielsweise kann ohne Fludioxonil nicht wirksam eingedämmt werden. Deshalb wird etwa 80 % des Getreidesaatguts, das in der EU ausgebracht wird, mit Fludioxonil-haltigen Beizmitteln behandelt. Bei zügiger Umsetzung des Nicht-Genehmigungsverfahrens dürfte bereits im Herbst 2026 kein Fludioxonil-behandeltetes Saatgut mehr ausgebracht werden.
Gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband, dem Zentralverband Gartenbau, dem Bundesverband Agrarhandel und dem Bundesverband der VO-Firmen sowie dem Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger haben wir uns deshalb an Staatssekretärin Silvia Bender und Präsidenten der obersten Bundesbehörden BVL, JKI und BfR gewandt und unsere extreme Besorgnis zum Ausdruck gebracht. In dem Verbändeschreiben Fludioxonil fordern wir mit Nachdruck eine kurzfristige Ausnahmeregelung für Fludioxonil gemäß Artikel 4 Absatz 7 als „essential use“ sowie eine grundlegende Reform der EU-Zulassungsverordnung hin zu einer echten Risikoabschätzung, die – bei Wahrung höchster Sicherheitsstandards – auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen in die Bewertung einbezieht.
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