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12.02.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht Pflanzenschutz

Laut Rechnungshof ist der Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Pestiziden begrenzt. Mehrere Mitgliedstaaten seien im Verzug und für die Landwirte gäbe es nach wie vor nur wenige Anreize zur Einführung alternativer Methoden.

 

Der Europäische Rechnungshof hat sich in seinem Sonderbericht 05/2020: Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: begrenzter Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken mit der Erfolgskontrolle der europäischen Pflanzenschutzpolitik befasst (Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofes).

Dabei ging es insbesondere um die Wirksamkeit der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zwar Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ergriffen haben, der Fortschritt bei der Messung und Verringerung der damit verbundenen Risiken jedoch begrenzt sei. Die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sei für Landwirte zwar obligatorisch, stelle jedoch keine Anforderung für den Erhalt von Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik dar. Zudem sei die Durchsetzung unzureichend. Aus den verfügbaren EU-Statistiken und den neuen Risikoindikatoren gehe nicht hervor, wie erfolgreich die Politik im Hinblick auf die Erreichung des Ziels der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln war. Zwar hätten einige Mitgliedstaaten nationale Indikatoren zur Messung von Risiken und Auswirkungen entwickelt, doch sind diese nicht EU-weit vergleichbar.

Deshalb empfehlen die Prüfer,

  • die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes auf Betriebsebene zu überprüfen;
  • die Möglichkeit vorzusehen, den integrierten Pflanzenschutz mit Zahlungen im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik zu verknüpfen;
  • die Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln zu verbessern;
  • bessere Risikoindikatoren zu entwickeln.

In Deutschland wird die Richtlinie u.a. im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) umgesetzt. Darin wurden auch verschiedenste Risiken und deren Entwicklung ermittelt (z. B. SYNOPS). Das BVL berichtet jährlich über die Entwicklung der abgesetzten Mengen und Wirkstoffe (Meldung vom 8. November 2019). Erhebliche Probleme bestehen hier allerdings bei den Bearbeitungszeiten für Zulassungen.

In ihren Antworten auf den Sonderbericht verweist die Kommission auf erhebliche Anstrengungen zur Umsetzung der Richtlinie. Der harmonisierte Risikoindikator, der auf den Mengen an in Verkehr gebrachten Wirkstoffen basiert, zeige zwar eine Verringerung des Risikos um 20 % von 2011 bis 2017. Dennoch wird ein erhebliches Potenzial für eine weitere Risikominderung gesehen, insbesondere durch verstärkte Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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