Gemeinsame Stellungnahme von DGRV und DRV
Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) und der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) haben sich am 24.05.2024 mit einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG) an das BMF gewendet.
Das BMF will im Rahmen einer Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft auf 8,4 Prozent senken – und dies soll direkt einen Tag nach Verkündung in Kraft treten.
Der DRV plädiert dringend dafür, auf eine ohne notwendigen Vorlauf angesetzte Steuersatzanpassung zu verzichten. Zumal sie nur für einen kurzen Zeitraum bis zum 1. Januar 2025 gültig wäre. Buth: „Eine unterjährige und mit einem willkürlichen Stichtag versehene Steuersatzanpassung darf es nicht geben.“
Die Stellungnahme sowie den Referentenentwurf finden Sie im Downloadbereich.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir berichten. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
|
|
|
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
RAin Birgit Buth
Geschäftsführerin
Telefon: 030 856214-465
E-Mail: buth@drv.raiffeisen.de
|
|
|
|
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Laura Pignol
Recht und Steuer
Telefon: 030 856214-574
E-Mail: pignol@drv.raiffeisen.de
|