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31.01.2025
Lieferbeziehungen

Geplante europäische Änderung des Artikels 148 und 168 GMO

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littlewolf1989 / Adobe Stock

Bislang besteht für die EU-Mitgliedstaaten ein Wahlrecht, ob sie Artikel 148 „Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse“ bzw. 168 GMO „Vertragsbeziehungen landwirtschaftliche Erzeugnisse“ umsetzen. Bekanntlich wurde dies in Deutschland für den Milchbereich in der Vergangenheit mehrmals diskutiert. Zuletzt wurde eine solche nationale Umsetzung mit der geplanten Änderung der AgrarOLkV durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angestrebt. Der DRV lehnt die Umsetzung des Artikel 148 der GMO strikt ab und hatte diese Haltung auch in diversen Schreiben und Gesprächen gegenüber und mit der Politik in Bund und Ländern deutlich zum Ausdruck gebracht (DRV-Meldung vom 9. Dezember 2024). 

Ende Dezember hat die EU-Kommission nun einen Verordnungsentwurf zur „Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette“ vorgelegt. Dieser beinhaltet u. a. weitreichende Änderungen der gemeinsame Marktorganisation (GMO). Der Entwurf sieht vor, dass die Mitgliedstaaten künftig kein Wahlrecht bzgl. der Umsetzung der Artikel 148 und 168 haben sollen. Dadurch würden die entsprechenden Vorschriften und Pflichten zu Lieferbeziehungen unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Darüber hinaus sind Revisionsklauseln bei Verträgen mit einer Laufzeit von über sechs Monaten sowie Mediationsmechanismen vorgesehen.

Der DRV brachte bereits im Dezember in einer Stellungnahme an das BMEL seine strikte Ablehnung zu den geplanten Änderungen zum Ausdruck. Der Verband befürchtet einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit und Satzungsautonomie genossenschaftlicher Unternehmen, ohne positiven Effekt für die Stellung der Erzeuger. Gemeinsam mit Branchenverbänden auf europäischer und nationaler Ebene wird der DRV sich in den anstehenden Diskurs einbringen und sich für einen Bestand des derzeitigen Wahlrechts der Mitgliedstaaten einsetzen. 

Die kürzlich veröffentlichte deutsche Fassung des Verordnungsentwurfs sowie die DRV-Stellungnahme finden Sie im Anhang dieser Meldung.

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