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21.12.2016
Nüssel zur Zulassung gentechnisch veränderter Rohstoffe

Gericht der Europäischen Union stärkt EFSA den Rücken

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Berlin, 21. Dezember 2016. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 15. Dezember 2016 der europäischen Futter- und Veredelungswirtschaft ein klares Signal in Richtung verlässliche Politik beschert. „Mit dem höchstrichterlichen Urteil wurden die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die von ihr durchgeführten wissenschaftsbasierten Sicherheitsbewertungen gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel gestärkt“, erklärte Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV). Seit Jahren gefährden politisch motivierte Störfeuer die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Agrarwirtschaft. 2013 hatte die EU-Kommission die Anträge von drei deutschen Nichtregierungsorganisationen, den Zulassungsbeschluss für die gentechnisch veränderte Sojabohne MON 87701 x MON 89788 zu überprüfen, als unbegründet zurückgewiesen. „Ich begrüße daher ausdrücklich, dass das EuG nun die Rechtmäßigkeit des Kommissions-Beschlusses bestätigt hat“, so der DRV-Präsident. Bekanntlich trifft die EU-Kommission ihre Zulassungsentscheidungen auf Basis der EFSA-Bewertungen. Das Gericht hat klargestellt, dass die drei Organisationen der Brüsseler Kommission keine Pflichtverletzung zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch, Tier und die Umwelt nachweisen konnten. „Das EuG untermauert das Wissenschaftsprinzip bei der Zulassung gentechnisch veränderter Organismen und stärkt die Autorität der Zulassungsbehörden“, begrüßte Nüssel. Über den DRV Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.250 DRV-Mitgliedsunternehmen im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 61,7 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.


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