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06.02.2017
Warenwirtschaft / Logistik: Packmittelentsorgung

Gesetz gegen PAMIRA im Bundesrat

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Der Umweltausschuss im Bundesrat fordert monatliche Sammlungen in unmittelbarer Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb. Gemeinsame Stellungnahme von BVA, DRV und IVA. Bitte um breite Unterstützung Im vergangen Jahr sind mittels PAMIRA insgesamt 2.987 t gespülte und restentleerte Pflanzenschutz- und Flüssigdüngerverpackungen angenommen und verwertet worden. Das ist nach 3.035 t im Jahr 2014 das zweitbeste Ergebnis seit Beginn der bundesweiten Sammlungen 1996. Kaum ein anderes Rücknahmesystem kommt auf ähnlich hohe Rücklaufquoten um 70 %. Doch nun droht Ungemach: Nachdem ein 2015 vorgelegter Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz, auf dessen Grundlage Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam erfasst werden sollten, an der mangelnden Konsensfähigkeit der beteiligten Kreise (den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden) gescheitert war, wird nun über ein neues Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen ( ) beraten. Hiermit soll die nach der Verpackungsverordnung vorgegebene Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen zu einer einheitlichen haushaltsnahen Wertstoffsammlung weiterentwickelt werden. Der Entwurf für ein Verpackungsgesetz verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Erweiterung auf stoffgleiche Nichtverpackungen. Vielmehr sollen die Kommunen gemeinsam mit den dualen Systemen entscheiden können, ob sie auf ihrem Gebiet eine einheitliche Wertstoffsammlung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus Metall und Kunststoff durchführen wollen, wie dies bereits heute in zahlreichen Gebietskörperschaften praktiziert wird. Dazu soll die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den dualen Systemen erleichtert werden. Auch sollen bereits eingerichtete Modelle einer einheitlichen Wertstoffsammlung problemlos fortgeführt werden können. Nun jedoch hat Rheinland-Pfalz einen Antrag im Umweltausschuss des Bundesrates platziert (der dort auch angenommen worden ist), wonach die Annahmestelle für Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter in einer für den Rückgabeberechtigten zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe (nicht weiter entfernt als der Ort der tatsächlichen Übergabe) liegen muss und zumindest einmal im Monat zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich sein soll ( ). Dieser Einschub wird am 10. Februar 2017 dem Plenum des Bundesrates zur Beschlussfassung vorgelegt und dort voraussichtlich auch angenommen. Danach muss der Bundestag (bzw. der Vermittlungsausschuss) abschließend hierüber entscheiden. Ein Inkrafttreten dieser Regelung hätte zur Folge, dass jede Verkaufsstelle mindestens einmal im Monat leere Kanister entgegennehmen müsste. Bei Landwirten, die beliefert werden, müsste monatlich auch eine Abholung angeboten werden. ⇒ Damit wäre die derzeitig praktizierte kostengünstige und qualitativ hochwertige Packmittelrücknahme passé. Die drei federführenden Verbände – Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft (BVA), – Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) und – Industrieverband Agrar e. V. (IVA) haben deshalb heute beim Bundesrat eine gemeinsame Stellungnahme zur Rettung von PAMIRA eingereicht, in der wir die Bundesländer auffordern, diesen kontraproduktiven Änderungswünschen eine Absage zu erteilen. Wir müssen aber damit rechnen, dass der Bundesrat die Änderungen ohne weitere Beratung annimmt und sich anschließend der Deutsche Bundestag hiermit befassen muss. ⇒ Wir bitten Sie darum, möglichst viele Politiker und Meinungsbildner auf die Problematik aufmerksam zu machen. Eine breite und faktenbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema ist der beste Garant für einen sinnvollen Ressourcenschutz.


 
DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Landwirtschaftliche Betriebsmittel
 
Telefon: 030 856214-533

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