Gesetz zur Änderung von TierGesG, TAMG und TierGesBußG und Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts
Das Referat für Tierhaltung und Tierzucht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) informiert darüber, dass im Bundesgesetzblatt am 9. März 2026 das Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 60) sowie am 10. März 2026 die Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts und zur Änderung weiterer tierseuchenrechtlicher Verordnungen (BGBl. 2026 I Nr. 61) verkündet wurden. Damit werden auch erste Schritte zur Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das EU‑Tiergesundheitsrecht markiert.
Zudem wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt am 19. März 2026 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Außerkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Tierseuchennachrichten veröffentlicht.
Die Details zu den Änderungen können der Mitgliederinformation im Download entnommen werden.
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