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17.10.2018
Lebensmittelrecht: Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie

Grundsatzvereinbarung von Politik und Lebensmittelwirtschaft

Ernährung

Ziel der Vereinbarung ist, einer weiteren Zunahme von Übergewicht und ernährungsmitbedingter chronischer Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Typ-II-Diabetes in der Bevölkerung entgegenzuwirken. Zu viel Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz erhöhen das Risiko für Übergewicht und o.g. Krankheiten.

Bei mehreren Runden Tischen mit Wirtschaft, Wissenschaft, Gesundheits- und Verbraucherseite wurde das Thema diskutiert und nun die Grundsatzvereinbarung zwischen Bundesernährungsministerin Klöckner und der Ernährungswirtschaft unterzeichnet. Die Herausforderung bestand darin, eine Einigung auf eine gemeinsame Absichtserklärung der heterogenen Lebensmittelwirtschaft herbeizuführen und bereits vorgenommene Reduktionsinitiativen anzuerkennen.

Im nächsten Schritt folgen konkrete Prozess- und Zielvereinbarungen. Bis Ende des Jahres soll ein gemeinsam abgestimmtes Konzept vorliegen.

Das BMEL erklärt: "Die Umsetzung ab 2019 wird durch ein Monitoring und ein übergeordnetes Beratungsgremium begleitet, in dem auch die Wissenschaft, Verbraucherorganisationen, Krankenkassen und Fachgesellschaften aus dem Gesundheitsbereich beteiligt sind. Schon im Herbst 2019 soll dem Gremium ein erster Fortschrittsbericht vorgelegt werden. Bis 2025 sollen die in den Prozess- und Zielvereinbarungen festgelegten Zielmarken erreicht werden."

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) betont, dass branchen- und unternehmensspezifische Voraussetzungen und Geschwindigkeiten berücksichtigt werden müssen. Nährstoffe sind nicht nur Geschmacksträger, sondern haben zudem technologische Funktionen. Eine Veränderung könne nur sukzessive erfolgen.

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