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22.09.2015
DRV-Position zur Situation am Milchmarkt

Keine Rückkehr zu mengensteuernden Maßnahmen

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Berlin, 22.09.2015. „Die Molkereigenossenschaften unternehmen als Vermarktungseinrichtungen ihrer Mitglieder alle Anstrengungen, die für die Erzeuger völlig unbefriedigende Erlössituation zu verbessern. Hierzu bedarf es nicht nur höherer Preise für einzelne Produkte, sondern auch über alle Segmente hinweg, damit es nicht zu Verzerrungen in den Auszahlungsmöglichkeiten zwischen den in verschiedenen Produktbereichen tätigen Molkereien kommt. Dies gilt vor allem für Käse, dessen Herstellung mehr als die Hälfte der Milch in Deutschland aufnimmt. Dabei stehen auch die Marktpartner in der Verantwortung, die Wertigkeit der Milcherzeugnisse anzuerkennen“, erklärt Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) im Anschluss an eine außerordentliche Fachausschuss-Sitzung der Molkereigenossenschaften in Berlin. Eine Rückkehr zu mengensteuernden Maßnahmen im EU-Milchmarkt lehnt der DRV ab. „Angesichts offener Märkte und des Einflusses weltweiter Angebots- und Nachfrageentwicklungen kann es auf dem europäischen und nationalen Markt weder mit staatlichen noch privaten Modellen gelingen, Milchpreise für längere Zeiträume zu gestalten“, so Nüssel. Die von verschiedenen Seiten geforderte Anhebung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver sieht der DRV als nicht zielführend an. Sie würde lediglich zur Verlängerung des Preistiefs beitragen. Ausdrücklich begrüßt werden vom DRV Maßnahmen für eine gezielte Absatz- und Exportförderung in Drittländern zur Erschließung neuer Märkte sowie der Abbau von Handelshemmnissen. Um die Exportchancen im Interesse der Milcherzeuger bestmöglich wahrnehmen zu können, ist die Molkereiwirtschaft auch künftig auf eine intensive Begleitung und Unterstützung der Politik im Export angewiesen. Dies reicht vom Einsatz für bilaterale Handelsabkommen bis hin zur Vereinbarung praxisgerechter Exportbedingungen und Zertifikaten für deutsche Produkte in Drittländern. Eine rechtliche Vorgabe zur Einschränkung der genossenschaftlichen Vollablieferungspflicht lehnt der DRV entschieden ab. Für die Genossenschaften ergibt sich hieraus eine verlässliche Basis für die betrieblichen Planungen sowie die notwendigen Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung. Der Vollablieferungspflicht steht die Vollannahmepflicht der Genossenschaften gegenüber. Das bietet den Landwirten gerade in Zeiten schwankender Märkte ein hohes Maß an Sicherheit. Eine Lockerung der Vollablieferungspflicht hätte zugleich die Aufgabe der Vollannahmepflicht zur Konsequenz. „Vollablieferungspflicht und Vollannahmepflicht sind zwei Seiten einer Medaille, die sich sowohl positiv auf das unternehmerische Handeln der Genossenschaftsmitglieder als auch auf das der Molkereigenossenschaften auswirken“, unterstreicht der DRV-Präsident. „Die Molkereigenossenschaften werden weiterhin alle Chancen nutzen und im wirtschaftlichen Interesse der Mitglieder ihre Marktposition weiter verbessern. So haben sie in ihrer unternehmerischen Ausrichtung die internationalen Märkte bereits seit geraumer Zeit im Blick und ihre Marktpräsenz ausgebaut. Auch die Möglichkeiten zur Verbesserung der eigenen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen werden ständig überprüft und, sofern sich Vorteile für die beteiligten Unternehmen und deren Mitglieder ergeben, genutzt“, betont Nüssel. Das Positionspapier finden Sie als Download anbei. Über den DRV Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.316 DRV-Mitgliedsunternehmen im Agrarhandel und in der Verarbeitung von Agrarerzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 66,4 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.


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