Zurück
28.07.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Konsultationsverfahren zur Verwendung von PSM

Ware re Pflanzenschutzmittelzulassung (BCS00024895)

Der DRV kommentiert die Überlegungen der EU-Kommission zur Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel: Risiken senken, nicht die Menge, Zulassung nicht politisieren, Gentechnikrecht novellieren, keine Überförderung des ökologischen Landbaus!

 

Mit Meldung vom 20. Mai 2020 haben wir über die „Farm to Fork“ (F2F)-Strategie der EU-Kommission berichtet. Als Teilaspekt des „Green Deals“ soll sie die Nahrungsmittelversorgung in der EU nachhaltiger machen. Zuständig ist die Generaldirektion Gesundheit; die Generaldirektion Landwirtschaft nimmt in diesem Zusammenhang keine zentrale Rolle ein. U. a. sind als Ziele vorgegeben:

  • Verringerung der Verwendung von und des Risikos durch chemische Pestizide um 50 % und Verringerung des Einsatzes von Pestiziden mit höherem Risiko um 50 % bis 2030;
  • Reduzierung der Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit um mindestens 50 %, was bis 2030 zu einem um mindestens 20 % reduzierten Einsatz von Düngemitteln führen wird;
  • Ausweitung des ökologischen Landbaus auf 25 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche bis 2030.

Im nächsten Schritt hat die EU-Kommission ein Online-Portal zur Öffentlichkeitsbeteiligung freigeschaltet, in dem Kommentierungen zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden abgegeben werden können, die die EU-Kommission für ihr weiteres Vorgehen zum Thema beachten will.

 

Der DRV hat dort folgende Stellungnahme abgegeben (beschränkt auf 4.000 Zeichen):

Der DRV vertritt die Interessen von 1.984 genossenschaftlich orientierten Unternehmen im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit einem Umsatz von rund 64,9 Mrd. Euro. Der DRV und seine Mitgliedsunternehmen stehen zu den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes.

Bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) muss der Fokus auf weitere Risikosenkung gelegt werden (wie im deutschen NAP). Die kontinuierliche Überprüfung bestätigt deutliche Fortschritte, die insbes. auf die strengen Kriterien bei der Genehmigung von Wirkstoffen und der Zulassung von PSM zurückzuführen sind. Quantitative Reduktionsziele, wie diese nun in der Roadmap der Kommission gefordert werden, sind dagegen nicht hilfreich. Mengenbeschränkungen verhindern den Einsatz von PSM mit geringerem Risiko, jedoch höherer Aufwandmenge. Sie fördern die Ausbildung von Resistenzen und wirken sich negativ auf Einkommen der Landwirte und Qualität der Lebensmittel aus. Bei einer notwendigen Risikobilanzierung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Verzicht auf bestimmte PSM wesentlich größere Risiken für Mensch und Tier hervorrufen kann (z. B. hochgiftige Mykotoxine oder Pyrrolizidinalkaloide). Mechanische Verfahren sind nicht zwangsläufig nachhaltiger als chemische. Auch hier wird die Biodiversität beeinflusst. Zielkonflikte müssen erörtert werden: Das Erosionsrisiko steigt beim Einsatz mechanischer Verfahren signifikant, es wird mehr Energie benötigt und der mikrobielle Abbau wird aktiviert. Folge: Höhere CO2-Freisetzung.

Die Zulassung von PSM darf auch nicht zur Umsetzung von agrar- oder umweltpolitischen Zielen missbraucht werden, indem bspw. die Ausweisung von unbehandelten Flächen zur Bedingung für die Verwendung eines PSM gemacht wird. Hier sei alternativ auf das Konzept der Ökologischen Vorrangflächen verwiesen, in dem Landwirte gezielt weniger produktive Flächen zur Förderung der Biodiversität einbringen können. Bei der Wirkstoffgenehmigung sind mindestens drei verschiedene Wirkmechanismen je Schaderreger anzustreben. Die Mitgliedsstaaten (MS) müssen angehalten werden, Entscheidungen und Bewertungen von Zulassungsbehörden anderer MS, die stellvertretend für eine gesamte Zone die Prüfung und Zulassung eines PSM vorgenommen haben, vorbehaltlos anzuerkennen. Absolut kontraproduktiv sind politische Eingriffe in ansonsten nach wissenschaftlichen Kriterien durchzuführenden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.

Zur Integrierten Produktion gehört auch die Wahl des geeigneten Saatguts. Der DRV fordert eine Novelle des veralteten europäischen Gentechnikrechts. Dieses erschwert mögliche züchterische Fortschritte massiv.

Der DRV spricht sich gegen dirigistische Maßnahmen und Aufstockungen bei der Umstellungsförderung zur Ausweitung des ökologischen Landbaus (öL) auf 25 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche bis 2030 aus. Eine Ausweitung des öL darf nur das Ergebnis einer höheren Nachfrage der Konsumenten sein. Bezüglich des öL ist dringend eine Diskussion um Zielkonflikte erforderlich: Das deutlich niedrigere Ertragsniveau führt bei gleichbleibenden Ernährungs- und Konsumverhalten zu einem Anstieg von Lebensmittelimporten in die EU. Diese Importe sind i. d. R. unter deutlich niedrigeren Umweltstandards produziert als in Europa und können in weniger kaufkraftstarken Regionen den Hunger weiter verschärfen.

Sinnvoller als die Förderung des Bio-/Öko-Begriffs wäre die Förderung der Entwicklung von risikoarmen PSM und Produktionsverfahren. Dabei sollte der Fokus auf die stärkere Förderung der Einführung IT-gestützter Lösungen gelegt werden. So helfen Prognosemodelle bei der Optimierung des Anwendungszeitpunktes und können dazu beitragen, die eingesetzte Pflanzenschutzmenge zu reduzieren. Satelliten- und sensorgestützte Arbeitsgeräte ermöglichen es, Betriebsmittel wie z. B. Stickstoffdünger effizienter einzusetzen und Nährstoffverluste bei gleichbleibenden Erträgen zu verringern.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

Meist   gelesen