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21.04.2021
Taxonomie-Verordnung

Landwirtschaft aus Regelwerk für Nachhaltigkeit ausgeklammert – DRV: Fachrecht reicht völlig aus

Berlin, 21.April 2021. Die EU-Kommission hat weitere Legislativentwürfe für den Bereich Sustainable Finance veröffentlicht. Darin klammert sie die Landwirtschaft zunächst aus. „Damit wird eine zentrale Forderung unseres Verbandes umgesetzt“, erklärt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp. Das bereits bestehende Fachrecht reicht völlig aus, um Fragen der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu regeln.

Die Land- und Agrarwirtschaft arbeitet in einer Weise in und mit der Natur wie keine andere Branche. Dies hat dazu geführt, dass Regelungen für den Umgang mit natürlichen Ressourcen durch Gesetze auf europäischer und nationaler Ebene in einem Umfang geschaffen wurden, wie für keinen anderen Sektor. Durch die Taxonomie-Verordnung darf kein weiteres landwirtschaftliches Fachrecht über die Finanzwirtschaft eingeführt werden. Finanzierungsentscheidungen müssen auch künftig vom Investitionsrisiko und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bestimmt werden. „Keinesfalls dürfen die Regelungen dazu führen, dass die Kreditversorgung der Land- und Agrarwirtschaft gefährdet wird“, betont der DRV-Präsident. Sollte Anpassungsbedarf für die landwirtschaftliche Produktion entstehen, kann dieser ausschließlich durch Änderungen des Fachrechts geregelt werden.

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als 

wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,2 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

 

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