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26.11.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Leitlinie integrierter Pflanzenschutz im Rapsanbau

ware Feld (ThS)

Das BMEL hat eine weitere Leitlinie die zum integrierten Pflanzenschutz im Rapsanbau veröffentlicht. Die von der UFOP erstellte Leitlinie enthält detaillierte Handlungsanweisungen für die Kontrolle der wichtigsten Schaderreger sowie vorbeugende Maßnahmen, Überwachungsmethoden und Bekämpfungsmaßnahmen.

 

Mit Meldung vom 24. Februar 2015 haben wir über den Wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) der Bundesregierung berichtet (Homepage des NAP). Eine wichtige Funktion des Beirats besteht in der Bewertung und Genehmigung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes, die von den jeweils betroffenen Akteuren erstellt worden sind.

Inzwischen gibt es Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau, zum Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, für die Deutsche Bahn, zum integrierten Pflanzenschutz im Mais, für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz, im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen, im Kartoffelanbau, Haus- und Kleingarten, im Hopfenanbau sowie im Anbau von Ackerbohne, Körnererbse, Sojabohne und Süßlupinen.

Im Bundesanzeiger vom 25. November 2020 ist nun als weite Bekanntmachung zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Vom 16. September 2020 die von der UFOP herausgegebene Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Rapsanbau veröffentlicht worden. Die Leitlinie wird damit in Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen.

Sie beschreibt in einem allgemeinen Teil u. a. den integrierten Pflanzenschutz

– die Instrumente (Vorbeugende Maßnahmen, Regelmäßige Kontrolle etc.),

– Förderung natürlicher Gegenspieler,

– Bienenschutz,

– Resistenzmanagement,

im Folgenden wird auf

– Unkräuter und Ungräser,

– Wachstumsregulierende Maßnahmen,

– Tierische Schaderreger,

– Pilzkrankheiten,

– Viren    sowie auf

– Besonderheiten beim Sommerraps eingegangen.


 

Diverse weitere Leitlinien liegen bislang lediglich als Entwurf vor und warten noch auf Anerkennung: Wein, Obst- und Gemüse, Getreide, Golfplatzpflege, Öffentliches Grün, Baumschulen, Forst sowie Raps.

Der NAP wurde 2013 verabschiedet. Er umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. U. a. soll das Maßnahmenpaket dazu führen, dass Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, bis 2023 um weitere 30 % reduziert werden.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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