Leitlinie Vorratsschutz zum Nationalen Aktionsplan
Das BMEL hat eine weitere Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz veröffentlicht. Die Leitlinie zum Vorratsschutz enthält einen breiten Fundus an Fachinformationen für den Vorratsschutz und eine detaillierte Liste möglicher Maßnahmen gegen Käfer, Motten, Milben/Staubläuse, Nager/Wirbeltiere sowie Lagerpilze mit Hinweisen zu deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Viele weitere Leitlinien im sind Anerkennungsverfahren.
Mit Meldung vom 24. Februar 2015 haben wir über den Wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) der Bundesregierung berichtet (Homepage des NAP). Eine wichtige Funktion des Beirats besteht in der Bewertung und Genehmigung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes, die von den jeweils betroffenen Akteuren erstellt worden sind.
Inzwischen gibt es Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau, zum Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, für die Deutsche Bahn sowie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais.
Im Bundesanzeiger vom 23. Mai 2019 die ist nun als weite Bekanntmachung zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 2. Mai 2019 die vom Julius Kühn-Institut (JKI) und den Verbänden
– Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA)
– Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
– Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)
– Deutscher Schädlingsbekämpfer Verband e.V. (DSV)
– Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft e.V. (VGMS)
erarbeitete Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz veröffentlicht worden. Die Leitlinie wird damit in Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen. Sie enthält einen breiten Fundus an Fachinformationen für den Vorratsschutz und eine detaillierte Liste möglicher Maßnahmen gegen Käfer, Motten, Milben/Staubläuse, Nager/Wirbeltiere sowie Lagerpilze mit Hinweisen zu deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Diverse weitere Leitlinien liegen bislang lediglich als Entwurf vor und warten noch auf Anerkennung: Kartoffeln, Hopfen, Wein, Obst- und Gemüse, Getreide, Arznei- und Gewürzpflanzen, Haus- und Kleingarten, Golfplatzpflege, Öffentliches Grün, Baumschulen und Forst.
Der NAP wurde 2013 verabschiedet. Er umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. U. a. soll das Maßnahmenpaket dazu führen, dass Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, bis 2023 um weitere 30 % reduziert werden.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |