Zurück
03.03.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

NAP-Leitlinie integrierter Pflanzenschutz im Hopfenanbau

Das BMEL hat eine weitere Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz veröffentlicht. Die Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau enthalten detaillierte Handlungsanweisungen für die Kontrolle der wichtigsten Schaderreger im Hopfen sowie vorbeugende Maßnahmen, Überwachungsmethoden und Bekämpfungsmaßnahmen.

 

Mit Meldung vom 24. Februar 2015 haben wir über den Wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) der Bundesregierung berichtet (Homepage des NAP). Eine wichtige Funktion des Beirats besteht in der Bewertung und Genehmigung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes, die von den jeweils betroffenen Akteuren erstellt worden sind.

Inzwischen gibt es Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau, zum Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, für die Deutsche Bahn, zum integrierten Pflanzenschutz im Mais, für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz, im Sektor Arznei-und Gewürzpflanzen sowie Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Kartoffelanbau.

Im Bundesanzeiger vom 2. März 2020 sind nun als weite Bekanntmachung zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Vom 7. Februar 2020 die vom Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und dem Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V. erarbeitete Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau veröffentlicht worden. Die Leitlinien werden damit in Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen.

Sie beschreiben in einem allgemeinen Teil

– Vorbeugende Maßnahmen,

– Förderung und Nutzung natürlicher Regelmechanismen,

– Schaderregerüberwachung und Entscheidung über Bekämpfungsmaßnahmen,

– Bevorzugung nichtchemischer und Anwendung chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen,

– Erfolgskontrolle und Dokumentation
.

Der schaderregerspezifische Teil der Leitlinien beschreibt

– Schädlinge (Hopfenblattlaus, Gemeine Spinnmilbe, Liebstöckelrüssler/Luzernerüssler, Hopfen-Erdfloh, Drahtwurm, Nacktschnecken, Wildverbiss, Feld- und Wühlmäuse, Schmetterlingsraupen),

– Krankheiten (Peronospora, Echter Mehltau, Verticilliumwelke),

– Virosen und Viroide,

– Hopfenputzen, Ungräser und Unkräuter

und die jeweiligen Maßnahmen mit Überwachungsmethoden, Schwellenwerten und zugehörigen Begründungen.


 

Diverse weitere Leitlinien liegen bislang lediglich als Entwurf vor und warten noch auf Anerkennung: Wein, Obst- und Gemüse, Getreide, Haus- und Kleingarten, Golfplatzpflege, Öffentliches Grün, Baumschulen und Forst.

Der NAP wurde 2013 verabschiedet. Er umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. U. a. soll das Maßnahmenpaket dazu führen, dass Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, bis 2023 um weitere 30 % reduziert werden.

 

 



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

Meist   gelesen